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Nach Rissen: Wolf darf geschossen werden

 

Der Kanton Wallis hat den Abschuss eines Wolfs im Goms angeordnet. Das Tier hat nach Angaben der Behörden mehr als zehn Schafe in einer geschützten Anlage sowie auf einer Alp, auf der keine Schutzmassnahmen möglich sind, gerissen.

 

Auf den Alpen Äbnimatt und Münstiger Galen seien je sieben tote Schafe gezählt worden, teilte der Kanton Wallis am Dienstag mit. Damit seien gemäss der revidierten Jagdverordnung des Bundes die Voraussetzungen für die Anordnung eines Einzelwolfabschusses erfüllt.

 

 

Gemäss dem Protokoll der Dienststelle für Landwirtschaft (DLW), die für den Herdenschutz zuständig ist, sind die Schafe auf der Alpe Äbnimatt in einer geschützten Situation angegriffen worden. Auf der Alpe Münstiger Galen wurden die Schafe in einem Gebiet gerissen, in welchem keine zumutbaren Herdenschutzmassnahmen umgesetzt werden können.

 

Die angepasste Verordnung erlaubt Abschüsse von Einzelwölfen, wenn diese innerhalb von vier Monaten mindestens zehn statt wie vorher 15 Schafe oder Ziegen getötet haben. Gemäss dem kantonalen Wolfsmonitoring geht man im Goms von zwei Einzelwölfen aus. Bei schadenstiftenden Einzelwölfen fällt die Erteilung eines Abschusses in die Kompetenz des Kantons.

 

Die Abschussbewilligung für den Wolf ist während 60 Tagen gültig, solange sich Nutztiere im Abschussperimeter befinden und ein Schadenpotenzial besteht. Abschiessen darf den Wolf nur die Wildhut.

Kommentare (1)

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  • Förster Liesel | 21.07.2021
    Ist es wohl ein Wolf oder eine Wölfin?

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