/fileadmin/images/logo.svg

Artikel werden durchsucht.

Nachahmung droht – Gruyère AOP kritisiert Bund

sal |

 

Der Käsesorte «Gruyère» droht  eine Nachahmung. Laut Philippe Bardet, Direktor von Gruyère AOP, schützt das Institut für Geistiges Eigentum den Gruyère AOP zu wenig.

 

Erik Thévenod vom Eidgenössischen Institut für Geistiges Eigentum (IGE) hatte das Glück, dass er an der Versammlung der AOP-IGP-Vereinigung in Bern unter Varia vor Philippe Bardet, dem Direktor der Sortenorganisation Gruyère AOP, sprechen durfte.

 

Käse registriert

 

Bei umgekehrter Reihenfolge der Redner hätte er umgehend und öffentlich auf harsche Kritik reagieren müssen. Bardet hatte schon vor einem Jahr das IGE für seine Praxis bei der Markenregistrierung kritisiert. Da war es um ein Restaurant im Ort Gruyères FR gegangen, das eine Marke mit Bestandteil «Gruyère» registrieren wollte, auch für Käse.

 

Da beschränkte das IGE dies aber auf Käse mit der Bezeichnung Gruyère AOP, worauf der Markeninhaber auf die Ausdehnung auf Käse verzichtete. Vor diesem Hintergrund ist der heuer von Bardet aufgebrachte Fall für den Laien eindeutig brisanter. Bardet nannte die Marke «l’Antoine de Fribourg, de la Gruyère/Glâne», die nicht für irgendein Produkt, sondern für Käse registriert worden sei.

 

«Registrierpraxis zu liberal»

 

Im Internet zeigt sich, dass der legendäre Affineur Walo von Mühlenen die Marke registriert hat und auf seiner Website die Marke auf einem Halbhartkäse zeigt, der am Mont Gibloux FR hergestellt wird. Die Schweizer Praxis ist laut Bardet «ein wenig eine Katastrophe», weil es auch der in den USA verbreiteten Rechtsauffassung Vorschub leiste, dass der Name «Gruyère» ein Gattungsbegriff sei und nicht für einen ganz bestimmten Käse stehe, eben den Gruyère AOP, der gemäss öffentlich-rechtlichem Pflichtenheft in der Schweiz hergestellt wird.

 

Dazu muss man wissen, dass die Vertreter des Gruyère AOP im Januar in den USA einen entsprechenden Prozess in erster Instanz verloren haben. Dort werden auch US-Käse aus Silomilch mit «Gruyère» angeschrieben. Für Bardet ist die Schweizer Registrierpraxis zu liberal. Es stelle sich die Frage, ob das IGE mit dieser Praxis nicht Artikel 17 der AOP-IGP-Verordnung verletze. Der EU-Gerichtshof hingegen, so lobte Bardet in Bern, habe kürzlich einer spanischen Restaurantkette die Nutzung des Namens «Champanillo» verboten, um den Champagne AOP zu schützen. 

    Das Wetter heute in

    Umfrage

    Wer macht die Büroarbeiten für den Hof?

    • Hauptsächlich der Mann:
      52.8%
    • Hauptsächlich die Frau:
      33.64%
    • Beide zusammen:
      7.01%
    • Ist nicht klar geregelt:
      6.54%

    Teilnehmer insgesamt: 428

    Zur Aktuellen Umfrage

    Bekanntschaften

    Suchen Sie Kollegen und Kolleginnen für Freizeit und Hobbies? Oder eine Lebenspartnerin oder einen Lebenspartner?