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Nachbar will Kühe von Weide klagen

In Holzkirchen, rund 30 Kilometer südlich von München, ärgert sich ein Hausbesitzer über Kühe vor seinem Haus. Er will diese von der Weide verbannen und hat die Landwirtin und die Gemeinde verklagt. Ein Ende des Streits ist nicht in Sicht.

 

 

In Holzkirchen, rund 30 Kilometer südlich von München, ärgert sich ein Hausbesitzer über Kühe vor seinem Haus. Er will diese von der Weide verbannen und hat die Landwirtin und die Gemeinde verklagt. Ein Ende des Streits ist nicht in Sicht.

Im beschaulichen Holzkirchen ist seit rund zwei Jahren ein Nachbarschaftsstreit im Gang. Ein Hausbesitzer fühlte sich von Kuhglocken belästigt. Er und seine Frau könnten wegen des Gebimmels nicht mehr schlafen, monierte er. Deshalb bekam die Bäuerin im Juli 2015 eine einstweilige Verfügung zugestellt. Diese untersagte Regina Killer, ihre Tiere mit Kuhglocken vor dem Haus des Klägers zwischen 19 und 7 Uhr zu weiden.

Mindestabstand: 25 Meter

Die zweifache Mutter rekurrierte. Es kam zu einem Vergleich: Die Weidehaltung mit Kuhglocken sollte sich auf den südlichen Teil der Wiese beschränken, der nicht unmittelbar vor dem Anwesen des Klägers liegt. Es wurde ein Mindestabstand definiert: 25 Meter.

Die Bäuerin konnte die rund 1,2 Hektare grosse Weide im Jahr 2014 von der Gemeinde Holzkirchen pachten. Der Kläger kaufte das Haus angrenzend an das Grundstück der Gemeinde aber bereits im Jahr 2011 und baute es um. Dass bis 2014 keine Kühe auf der Wiese weideten, hat der Hausbesitzer in die Klage gegen den Verpächter aufgenommen.

Schlaflosigkeit und Depressionen

Denn der Frieden zwischen Landwirtin Killer und dem Hausbesitzer war nur von kurzer Dauer. Der Nachbar klagte nun gegen Killer und die Gemeinde. Er will die Weidehaltung komplett verbieten, berichtet die Zeitung «Merkur». Der Lärm verursache Schlaflosigkeit und Depressionen, der Kuhmist locke Weidestechfliegen an, die Krankheiten übertragen, behauptet der Kläger in der Anklageschrift. Kuhglocken seien zudem Tierquälerei. Ausserdem habe das Haus wegen den Rindern einen Wertverlust von 100‘000 Euro erlitten.

Laut Klageschrift wirft der Hausbesitzer Regina Killer vor, dass die Rinder absprachewidrig „ständig“ den Zaun überwinden und doch vor seinem Haus bimmeln. „Das ist 2016 einmal passiert“, räumt Killer ein. «Von ,ständig’ kann wirklich keine Rede sein», sagte sie dem «Merkur». Die Bäuerin fühlt sich mittlerweile vom Kläger eingeschüchtert. Deswegen hat sie ihre Kühe in diesem Jahr erst am 7. August auf diese Weide gelassen. Die Gemeinde steht hinter der Bäuerin. Diese wurde auch angeklagt, weil sie das Grundstück an die Bäuerin verpachtet hat. Die Gemeinde müsse dafür sorgen, dass die Kühe nicht mehr auf die Weide gelassen werden, fordert der Kläger.

Streit um die Bedeutung der Glocke

Mit der Bäuerin mochte der Kläger nicht mehr reden. Deshalb trafen sie sich am vergangenen Donnerstag vor dem Landgericht in München. «Auf der Weide hat es noch nie Viehhaltung gegeben, wurde mir versichert», sagte der Anwalt des Klägers. Die Gemeinde führte aus, die Kuhglocken seien in der Region Tradition. Diese seien nicht mehr zeitgemäss, so der Anwalt des Klägers.

«Gerade im Alpenvorland und im Alpenraum sind die Kuhglocken immer noch verbreitet», sagte hingegen Markus Peters vom Bayerischen Bauernverband. Dank den Glocken könnten Landwirte entlaufene Kühe besser wiederfinden sowie verloren gegangene Kühe ihre Herden. «Die Kuhglocke ist nicht erst seit Jahrzehnten, sondern schon seit Jahrhunderten gelebte Praxis», so Peters.

Kläger will GPS-Sender finanzieren

Der Kläger offerierte der Bäuerin GPS-Sender statt Glocken. Er sei bereit, diese zu finanzieren, sagte er vor Gericht. Die Landwirtin winkt ab: «Ohne Kuhglocken, kommt nicht in Frage.» Die Gegenseite: «Die Kuhglocken diskutieren wir nicht.»

Das Landgericht fällte keinen Entscheid. Ein Ende des Streits ist aber nicht absehbar. Das Gericht wird nun am 14. Dezember entscheiden, wie es weitergeht.

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