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Nachmarkieren kostet 1.25 Franken

2018 hat der Bundesrat die Einführung der Tierverkehrsdatenbank (TVD) für Schafe und Ziegen per 1. Januar 2020 beschlossen und die TVD-Verordnung und die TVD-Gebührenverordnung entsprechend geändert.

 

 

2018 hat der Bundesrat die Einführung der Tierverkehrsdatenbank (TVD) für Schafe und Ziegen per 1. Januar 2020 beschlossen und die TVD-Verordnung und die TVD-Gebührenverordnung entsprechend geändert.

Im Rahmen der Umsetzung dieser Beschlüsse hat sich gezeigt, dass die  Verordnungen wegen der Nachkennzeichnung der vor dem 1. Januar 2020 geborenen Schafe und Ziegen präzisiert werden müssen. Diese Tiere, die alle bereits mit einer Einzelohrmarke gekennzeichnet sind, müssen mit einer zweiten Ohrmarke gekennzeichnet werden.

Bei Schafen hat die Nachkennzeichnung obligatorisch mit einer elektronischen Ohrmarke zu erfolgen. Bei Ziegen kann der Tierhalter zwischen Ohrmarken mit oder ohne Mikrochip wählen.

Die Einzelohrmarke zur Nachkennzeichnung ohne Mikrochip kostet den Tierhalter 25 Rappen. Der Preis für diejenige mit Mikrochip beträgt 1.25 Franken. Die Registrierungsgebühr für Equiden, die ab 2011 geboren oder  eingeführt wurden, wird dem Eigentümer zum Zeitpunkt der Registrierung belastet.  

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