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Nachträglich Baugesuche verlangt

Die Berggemeinde Sigriswil BE verlangt für jahrzehntealte kleine Schuppen Baugesuche. Dazu will sie happige Gebühren verrechnen.

 

Die Berggemeinde Sigriswil BE verlangt für jahrzehntealte kleine Schuppen Baugesuche. Dazu will sie happige Gebühren verrechnen.

Nicht wenige Sigriswiler Einwohner haben gestaunt, als sie einen Brief der Gemeindeverwaltung öffneten: «Sollten Sie innert der genannten Frist das Baugesuch nicht einreichen, sehen wir uns leider gezwungen, die Eingabe des Baugesuchs mit einer kostenpflichtigen Verfügung einzufordern.»

Gemeindepräsident Alfred Santschi versteht den Ärger, entgegnet aber in der Sendung «Kassensturz»: Man führe nur den Auftrag des Kantons aus. Denn dieser hat in den letzten Jahren über 500 als «widerrechtlich» bezeichnete Bauten ausserhalb der Bauzone entdeckt. Allein in der Gemeinde Sigriswil waren es 150 nicht  eingetragene Ställe und Schöpfchen, die 30 oder gar 50 Jahre stehen.

Neben den nachträglichen Baugesuchen werden Gebühren bis über 2000 Franken angekündigt. Santschi versicherte, dass die meisten unkompliziert und ohne nachträgliches Baugesuch «durchgewinkt» wurden. Bei rund 30 Objekten wäre dies aber nicht möglich gewesen. Von den kantonsweit 500 Gebäuden müssen 42% eine Baubewilligung nachreichen, 19% müssen wiederhergestellt werden, und 28% sind noch hängig.

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