Ständerat und Nationalrat haben zwar grundsätzlich entschieden, dass sich die Schweiz für die Nutzung genetischer Ressourcen an international vereinbarte Regeln halten soll. Doch bei der konkreten Umsetzung des Nagoya-Protokolls sind sich die Kammern nicht einig.
Im Zentrum der erforderlichen Anpassungen im Natur- und Heimatschutzgesetz steht die Sorgfaltspflicht für jene, die genetische Ressourcen aus anderen Vertragsstaaten nutzen. Das soll gewährleisten, dass die Vorschriften der betreffenden Staaten eingehalten und Vorteile aus der Nutzung gerecht aufgeteilt werden.
Kürzere Liste von Ausnahmen
Der Ständerat will die Liste der Ausnahmen von dieser Sorgfaltspflicht kürzer fassen als der Nationalrat. Im Gegensatz zur grossen Kammer will er etwa, dass grundsätzlich auch genetische Ressourcen für die Zucht und Weiterentwicklung neuer Pflanzensorten der internationalen Regelung unterstehen sollen.
Weiter entschied der Ständerat am Donnerstag, dass auch Schädlinge und rein pathogene Organismen unter die Sorgfaltspflicht fallen sollen. Eine Minderheit hatte sich in dieser Frage dem Nationalrat anschliessen und sie ausnehmen wollen. Ihr Antrag wurde aber mit 25 zu 12 Stimmen abgelehnt.
Differenzen bei Heilwirkungen von Pflanzen
Sprecher Werner Luginbühl (BDP/BE) begründete die gewünschte Ausnahme mit internationalen Abkommen, die vorschrieben, schädliche genetische Ressourcen zu bekämpfen und gegebenenfalls auszurotten. Auch für pandemische Grippeviren gebe es WHO-Regelungen, die sicherstellten, das Impfstoffe rasch zur Verfügung stünden.
Differenzen haben die Kammern schliesslich auch beim Umgang mit traditionellem Wissen mit Bezug auf genetische Ressourcen - etwa von indigenen Gemeinschaften über Heilwirkungen von Pflanzen. Der Ständerat will dieses Wissen ebenfalls dem Verteilmechanismus unterstellen.
Konstruierte Rückwirkungen vermeiden
Er lehnte mit 24 zu 15 Stimmen den Antrag einer Minderheit ab, die wie der Nationalrat den Mechanismus nur für bisher nicht öffentlich zugängliche Kenntnisse anwenden wollte. Minderheitssprecher Georges Theiler (FDP/LU) sagte dazu, es gelte, konstruierte Rückwirkungen zu vermeiden.
Es gebe traditionelles Wissen, das nicht bekannt sei, weil die Eigentümer es gewollt hätten, sondern weil es gegen deren Willen bekannt geworden sei, gab Umweltministerin Doris Leuthard zu bedenken. Sie schlug vor, dass der Nationalrat die Bestimmung in diesem Sinne präzisieren sollte. Die Vorlage geht zurück in die grosse Kammer.