Die Urheber haben am Dienstag die Unterschriftensammlung für die Initiative zur Aufhebung des Schutzes des Wolfs gestartet. Nach ihrem Willen soll der Wolf überall ausser im Nationalpark ganzjährig gejagt werden dürfen.
Die Zahl der Wölfe habe sich in den letzten fünf Jahren verfünffacht, machte das Initiativkomitee am Dienstag geltend. «2018 gab es noch 4 Rudel, jetzt sind es schon deren 23», schreiben die Initianten auf ihrer Website.
Richtet zu grossen Schaden an
Die von Wölfen angerichteten Schäden würden laufend zunehmen und die artgerechte Tierhaltung auf Weiden und in Offenställen immer schwieriger werden. Lebensgrundlagen seien gefährdet. Dazu kämen weitere Gefahren für Menschen, Nutz- und Haustiere. So sollte ein «Verteidigungsschuss» zum Schutz von Haus- und Nutztieren straffrei bleiben. Nicht zuletzt stelle der Wolfsbestand die Freizeitmöglichkeiten in der Natur in Frage.
«Wir sind der Meinung, dass der Wolf mit seiner Intelligenz, seiner grossen Anpassungsfähigkeit und reproduktiven Veranlagung in besiedelten Gebieten, in Kulturlandschaften und in der Landwirtschaft einen zu grossen Schaden anrichtet», so die Initianten. Der Schafsriss im März 2022 in Bonstetten und die abgestürzten Pferde in Hasliberg im September 2022 würden deutlich aufzeigen, dass die Wolfsproblematik das Mittelland erreicht habe.
«Wenn die Wölfe die ganze Schweiz besiedeln, gibt es dann für uns und unsere Kinder noch Freizeit im Wald? Wie weit wird das gesellschaftliche Leben eingeschränkt?», fragen sie Initianten.
Initiativkomitee
Miriam Grab-Iten, 6314 Unterägeri - Pferdehalterin
Beat Grab, 6314 Unterägeri - Mutterkuhhalter
Andrea Züger, 6418 Rothenthurm - Pferdehalterin / Pferdetrainerin
Heiri Marti, 8766 Matt - Mutterkuh-, Rinder-, Schaf- und Ziegenhalter
Marcel Frei, 5646 Abtwil - Spiegelschafzüchter und HSH Halter
Silvan Mächler, 8855 Wangen - Rinder- und Schafhalter
Lukas Hofstetter, 6162 Rengg - Milchschafhalter
Zeit bis November 2024
Die Initiative «Zum Schutz von Mensch, Haus- und Nutztier vor dem Wolf» will einen neuen Absatz in Artikel 79 der Bundesverfassung. Dieser regelt die Bundeskompetenzen für Jagd und Fischerei. Im neuen Absatz 79a soll festgehalten werden, dass der Wolf nur noch im Schweizerischen Nationalpark im Engadin geschützt ist und überall sonst das ganze Jahr über gejagt werden darf. Bei einer Annahme gibt es eine maximale Übergangsfrist von 2 Jahren.
Die Initianten zeigen sich optimistisch bezüglich einer Abstimmung: «Wir sind überzeugt, dass sich die Volksmeinung geändert hat und eine erneute Abstimmung über den Schutzstatus des Wolfes andere Ergebnisse zeigen wird.» Zuerst müssen nun die Unterschriften zusammenkommen. Die Frist für das Sammeln der für das Zustandekommen des Volksbegehrens nötigen 100’000 Unterschriften läuft am zweiten November 2024 ab.
Initiativtext
Art. 79a Wölfe
1. Auf dem Gebiet des Schweizerischen Nationalparks hat der Wolf den Status einer geschützten Art.
2. Im übrigen Gebiet der Schweiz gelten Wölfe als ganzjährig jagdbare Art.
Art. 197
Übergangsbestimmung zu Artikel 79a
Die Ausführungsbestimmungen zu Artikel 79a treten spätestens zwei Jahre nach dessen Annahme durch Volk und Stände in Kraft.
Beweggründe für Initiative der Initianten
- Alle Regionen in der Schweiz sind betroffen.
- Die Schäden werden grösser und unübersichtlicher.
- Nicht nur Tierhalter machen sich Sorgen bei diesem rasant wachsenden Wolfsbestand.
- Neben Schafen und Ziegen werden auch Esel, Ponys, Rinder und sogar Mutterkühe von Wölfen angegriffen.
- Der Wolf ist ein Fleischfresser und zeigt immer weniger Scheu.
- Die artgerechte Tierhaltung auf Weiden und im Offenstall ist gefährdet.
- Wildwechsel werden zerstört, wenn alles mit fünf und mehr Litzen gezäunt wird.
- Der Wolf hat keine natürliche Feinde.
- Immer mehr Lebensgrundlagen, Existenzen sind gefährdet.
- Die psychische Belastung für Tierhalter und ihre Familien ist enorm.
- Ein Verteidigungsschuss um Haus- und Nutztiere zu schützen soll straffrei sein.
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