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Nationalgericht bald ohne Heimat

Fondue hat ein Problem. Es ist nur zur Hälfte ein Schweizer. Durch seinen hohen Anteil an ausländischem Wein droht ihm der Entzug des Schweizer Kreuzes. Ob es dafür genügend Schweizer Wein gibt, bleibt umstritten. Wie beurteilen Sie die Sachlage? Diskutieren Sie mit und stimmen Sie ab.

Raphael Bühlmann |

 

 

Fondue hat ein Problem. Es ist nur zur Hälfte ein Schweizer. Durch seinen hohen Anteil an ausländischem Wein droht ihm der Entzug des Schweizer Kreuzes. Ob es dafür genügend Schweizer Wein gibt, bleibt umstritten. Wie beurteilen Sie die Sachlage? Diskutieren Sie mit und stimmen Sie ab.

Dem traditionellen «Schweizer Käsefondue» droht das Aus. Zumindest dem Namen. Denn was weit über die Landesgrenzen hinaus als helvetisches Nationalgericht bekannt ist und gemäss dem Volkskundler Theo Ruff mehr zur Integration der Landesteile beigetragen hat als das Militär, kämpft derzeit mit einem echten Identitätsproblem.

Ausnahmebewilligung

Am 1. Januar 2017 tritt nämlich die neue Swissness-Gesetzgebung in Kraft mit dem erklärten Ziel, den Schutz der Herkunftsangabe zu stärken. Ab dann dürfen Lebensmittel grundsätzlich nur noch als schweizerisch oder mit dem Schweizer Kreuz bezeichnet werden, wenn tatsächlich auch mindestens 80 Prozent der Rohstoffe aus der Schweiz stammen. Für das Fertigfondue ein echtes Problem, denn es besteht nur gut zur Hälfte aus Schweizer Käse. Einen gewichtigen Anteil an den Inhaltsstoffen hat hingegen der Weisswein. Und der wird importiert.

Die Industrie begründete dies bis anhin damit, dass der für die Fondueproduktion notwendige Wein in Sachen Eigenschaften und Qualität in der Schweiz schlicht nicht in ausreichender Menge verfügbar sei. Will nun ein Hersteller auch in Zukunft Schweizer Fondue verkaufen, muss er entweder auf Schweizer Wein setzen, oder aber er beantragt beim Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) eine Ausnahmebewilligung.

Zu wenig Schweizer Wein

Das Bundesamt kann nämlich auf ein Begehren hin ein Naturprodukt von der Inhaltsstoffberechnung ausnehmen, wenn dieses in der Schweiz tatsächlich nicht so produziert werden kann, dass es die für einen bestimmten Verwendungszweck erforderlichen technischen Anforderungen erfüllt. Das BLW stützt sich in seinem Entscheid wiederum auf die Beurteilung der jeweiligen Branchenorganisation.

In der Causa Fertigfondue gelangte so der Verband der Schweizerischen Schmelzkäseindustrie (Sesk) an die Interprofession de la vigne et des vins suisse (Ivvs) mit der Bitte um eine Empfehlung, wonach der Wein von besagter Liste der für Swissness relevanten Inhaltsstoffe zu streichen sei. «Wir haben vor drei Wochen dem Begehren zugestimmt», bestätigt Chantal Aeby vom Ivvs. Dies mit der Begründung, dass es momentan schlicht zu wenig geeigneten Schweizer Weisswein auf dem Markt gebe. «Die Empfehlung gilt bis 2018, ab dann rechnen wir, dass sich die Produktion entsprechend angepasst hat», so Aeby.

Entscheidung im Herbst

Dies beurteilt der Branchenverband Deutschschweizer Weine allerdings etwas anders. «Ich bin überzeugt, man hätte die Mengen zusammenbekommen, wenn man rechtzeitig reagiert hätte», erklärt Geschäftsführer Robin Haug, der überdies vermutet, dass die Anfrage der Ivvs in Sachen Fondue nicht bis in alle relevanten Weinkeller vorgedrungen ist.

Nicht von der Hand zu weisen ist, dass die Schmelzkäse-Industrie heute aus preislichen Gründen kaum Interesse am Schweizer Wein haben dürfte. Aber gerade dieser darf gemäss Swissness kein Kriterium für eine Ausnahme auf der Zutatenliste sein. In der Sache endgültig entscheiden wird das BLW im Herbst. Für die Industrie definitiv zu wenig Zeit, um auf Ende Jahr noch reagieren zu können.

Es droht die Ausbürgerung

Sollte also das Bundesamt zum Schluss kommen, dass es tatsächlich genügend Weisswein für die Herstellung von Fertigfondue gebe, und sich damit gegen die Empfehlung der Ivvs stemmen, würde das Schweizer Nationalgericht wohl per 1. Januar 2017 ausgebürgert. «Im Falle einer Ablehnung würden wir beim Gerber-Fondue voraussichtlich auf das Schweizer Kreuz verzichten», erklärt Sibylle Umiker, Mediensprecherin von Emmi, der grössten Schweizer Fondue-Herstellererin.

 

Chasselas für Fertigfondue geeignet

Laut Aussagen der Branchenorganisation «Interprofession de la vigne et des vins suisse» (Ivvs) gibt es in der Schweiz derzeit zu wenige Weissweine für die Produktion von Fertigfondue. Wie der Branchenverband Deutschschweizer Wein bestätigt, wäre aber unter anderem auch die Chasselas-Traube für die Produktion von Fertigfondue durchaus geeignet. Also genau die Rebsorte, für deren Rodung von Rebstöcken der Bund in den Jahren zwischen 2004 bis 2011 Umstellungsbeiträge im Umfang von rund 10 Millionen Franken bezahlt hat. Laut dem Agrarbericht des Bundes wollte man damals «das Portfolio der Schweizer Rebsorten in seiner Marktkonformität verbessern». rab

 

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