Die Frage, wie viel Schweiz in einem Produkt sein muss, damit Schweiz auf der Packung stehen darf, beschäftigt am Donnerstag den Nationalrat. Er hat die Debatte über die Swissness-Vorlage in Angriff genommen und ist oppositionslos darauf eingetreten.
In der Eintretensdebatte waren sich alle einig, dass das begehrte Gütezeichen «Schweiz» vor Missbrauch geschützt werden muss. Doch umstritten sind die Details. Minderheitsanträge und etliche Einzelanträge liegen dem Rat vor. Die Rechtskommission brauchte rund zwei Jahre, um die Vorlage vorzuberaten.
Vorbehalte von SVP und SP
Mit dem Entwurf nicht zufrieden ist die SVP. Die Einzelanträge und auch die Zuschriften an die Ratsmitglieder untermauerten dies, sagte Pirmin Schwander (SVP/SZ). Die Vorlage sei zu bürokratisch. Die SP wiederum macht ihre Zustimmung davon abhängig, ob die Interessen der Konsumenten genügend gewahrt sind.
Kommissionssprecher Kurt Fluri (FDP/SO) warnte, dass das Gesetz abgelehnt werden könnte, wenn die Räte nur auf einzelne Verbände hörten. Es gehe nicht um ein Konsumentenschutzgesetz, um kein Landwirtschaftsgesetz und auch um kein Gesetz zur Uhrenindustrie. Die RK habe sich zu einem Kompromiss zusammengerauft.
Welche Segmentierung?
Bei den Lebensmitteln hat der Nationalrat zu entscheiden, ob er die Interessen der Landwirtschaft oder jene der Lebensmittelindustrie höher gewichtet. Hier geht es vorab um die Frage, ob in einem stark verarbeiteten Lebensmittel 60 oder 80 Prozent der Rohstoffe aus der Schweiz stammen müssen, damit es als «schweizerisch» gelten darf.
Bei stark verarbeiteten Lebensmitteln müssen gemäss Kommission zudem 60 Prozent der Herstellungskosten in der Schweiz anfallen. Bei schwach verarbeiteten Lebensmitteln schlägt die Kommission einen Anteil von 80 Prozent des Rohstoffgewichts vor - gegen den Wunsch von Metzgern und industriellen Fleischverarbeitern.
Swissness bringt Mehrwert
Bei Non-Food-Produkten aus der Industrie sollen 60 Prozent der Herstellungskosten in der Schweiz anfallen müssen, damit das Produkt als «schweizerisch» bezeichnet werden darf. Minderheiten verlangen einen Anteil von 50 Prozent. Diesen Ansatz fordern auch kleinere Uhrenhersteller und der Schweizerische Gewerbeverband.
Revidiert werden mit der Swissness-Vorlage das Markenschutzgesetz und das Wappengesetz. Ziel der Vorlage ist, Missbräuche mit dem Gütezeichen «Schweiz» zu verhindern. Der «Swissness»-Mehrwert macht laut Studien bei landwirtschaftlichen Naturprodukten und Export-Konsumgütern bis zu 20 Prozent des Verkaufspreises aus.


