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Nationalrat: Deklarationspflicht für Rohstoffe - Ausnahmen erlaubt

Für Lebensmittel soll weiterhin eine strenge Deklarationspflicht gelten. Neu soll auch die Herkunft der Rohstoffe angegeben werden müssen. Der Bundesrat soll aber bei stark verarbeiteten Lebensmitteln Ausnahmen festlegen können. Dies hat der Nationalrat entschieden.

sda/blu |

 

 

Für Lebensmittel soll weiterhin eine strenge Deklarationspflicht gelten. Neu soll auch die Herkunft der Rohstoffe angegeben werden müssen. Der Bundesrat soll aber bei stark verarbeiteten Lebensmitteln Ausnahmen festlegen können. Dies hat der Nationalrat entschieden.

Die Diskussion um den fraglichen Artikel im Lebensmittelgesetz war von den jüngsten Lebensmittel-Skandalen geprägt, namentlich von der Aufregung um das nicht deklarierte Pferdefleisch in Lasagne. Dieser Fall zeige, dass die Vorschriften nicht gelockert werden dürften, sagte Bastien Girod (Grüne/ZH).

Deutliche Annnahme

Heute müssen in der Schweiz bei verpackten Lebensmitteln das Produktionsland und die Zutaten deklariert werden. Bei bestimmten Lebensmitteln muss zudem das Herkunftsland des Hauptrohstoffes angegeben werden. Ausnahmen sind in Verordnungen geregelt.

Heute müssen in der Schweiz bei verpackten Lebensmitteln das Produktionsland und die Zutaten deklariert werden. Die Herkunft eines Rohstoffs muss nur deklariert werden, wenn dieser mehr als 50 Prozent des Lebensmittels ausmacht und eine Täuschung vorliegen könnte - zum Beispiel bei Bündnerfleisch aus der Schweiz mit Fleisch aus Argentinien.

Der Nationalrat möchte nun, dass künftig in der Regel auch die Herkunftsangabe des Rohstoffs angegeben werden muss. Die SP-Nationalrätin Prisca Birrer-Heimo (SP/LU) begründete ihren Antrag damit, dass die Herkunft der Rohstoffe in einem Nahrungsmittel eine wichtige  Information für Konsumenten sei. In der EU seien ebenfalls Bestrebungen im Gange, die Deklaration der Rohstoffe glaubwürdiger zu regeln. Der Nationalrat nahm den entsprechenden Antrag von Birrer-Heimo (SP/LU) mit 101 zu 75 Stimmen bei 4 Enthaltungen an.

Gesundheitsminister Alain Berset zeigte Verständnis für das Anliegen. Er gab aber zu bedenken, die Umsetzung wäre problematisch. Wenn keine Ausnahmen möglich seien, müsste künftig etwa deklariert werden, woher die Trauben in den Frühstücksflocken kämen. Mit strengeren Vorschriften würden Schweizer Produkte zudem gegenüber Produkten aus dem Ausland diskriminiert.

Ausgleich zwischen Konsument und Industrie schaffen

Ausnahmen möchte der Nationalrat jedoch zulassen. Der Bundesrat hatte vorgeschlagen, die Möglichkeit für Ausnahmen bei verarbeiteten Produkten neu im Gesetz zu verankern. Die vorberatende Kommission des Nationalrates zeigte sich einverstanden, schlug aber vor, dies nur vorzusehen.

Der Nationalrat folgte seiner Kommission und stimmte dem zu. Vertreterinnen der SP und der Grünen beantragten mit Einzelanträgen, die Bestimmungen über die Ausnahmen zu streichen. Gesundheitsminister Alain Berset sagte dazu, er verstehe, dass der Pferdefleisch-Skandal Reaktionen ausgelöst habe. Es gehe aber darum, einen Ausgleich zwischen den Interessen des Konsumentenschutzes und der Industrie zu finden.

Ausnahmen beim Produktionsland möglich

Nach den Beschlüssen des Nationalrates soll im Gesetz ferner verankert werden, dass der Bundesrat bei bestimmten Lebensmittelgruppen festlegen kann, dass die Hersteller anstelle des Produktionslandes einen übergeordneten geografischen Raum wie die EU angeben können. Weiter kann der Bundesrat festlegen, dass im Offenverkauf die Information über das Produktionsland nicht schriftlich angegeben werden muss, wenn dies zu unverhältnismässigem Aufwand führen würde.

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