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Nationalrat: Kein Handel mit tierquälerisch erzeugten Pelzen

Der Import von und der Handel mit tierquälerisch erzeugten Pelzen sollen verboten werden. Dieser Meinung ist der Nationalrat. Er hat am Mittwoch entsprechende Änderungen des Tierschutzgesetzes deutlich gutgeheissen.

sda |

Anlass für die Reform ist die Volksinitiative «Ja zum Importverbot für tierquälerisch erzeugte Pelzprodukte (Pelz-Initiative)». Diese verlangt ein Importverbot für Pelzprodukte, deren Herstellung gegen Schweizer Recht verstösst.

Wie der Bundesrat hält dies auch der Nationalrat für handelsrechtlich problematisch. Stattdessen sollen mit einem indirekten Gegenvorschlag neue gesetzliche Regeln geschaffen werden.

Herstellungsmethode abklären

Schweizer Geschäfte und Online-Anbieter sollen beim Einkauf von Pelzprodukten künftig deren Herstellungsmethode abklären und einen Nachweis über eine nicht tierquälerische Gewinnungsart erbringen müssen. Widerrechtlich in Verkehr gebrachte Pelze und Pelzprodukte will der Bundesrat beschlagnahmen und einziehen können.

Erlaubt bleiben soll das Einführen von Pelzen für den Eigengebrauch im Reiseverkehr. Erbstücke sollen importiert, aber nicht verkauft werden dürfen. Ob das Ein- und Durchfuhrverbot eingehalten wird, soll der Bund kontrollieren. Den Kantonen wiederum soll es obliegen, ein Auge darauf zu haben, dass das Handelsverbot eingehalten wird.

«Geschmacklos protziger Modefehlgriff»

In der gut zweistündigen Debatte im Nationalrat war zu spüren, dass das Kernanliegen der Pelz-Initiative auf Anklang stösst, über die links-grüne Seite hinaus. «Wie man diesen Tieren unermessliche Qualen zumuten kann, nur, um ihre Haut dann als geschmacklos protzigen Modefehlgriff zu tragen, ist mir schleierhaft», sagte Niklaus-Samuel Gugger (EVP/ZH).

Der bessere Weg zum Ziel als eine Verankerung eines Pelz-Importverbots in der Verfassung sei aber der vom Bundesrat erarbeitete Gegenvorschlag, so der Tenor. Diese Vorlage geht teilweise über die Initiative hinaus. So wird auch der Handel mit tierquälerisch hergestellten Pelzen und Pelzprodukten und nicht nur die Einfuhr verboten.

Klares Ja

Dies ermögliche es, Kontrollen nicht nur an der Grenze, sondern auch im Inland, in den Bekleidungsgeschäften und im Onlinehandel, durchzuführen, lautete der Tenor. Die Einfuhr und der Handel von Pelzen und Pelzprodukten, die nicht mit tierquälerischen Methoden erzeugt wurden, sollen weiterhin möglich bleiben.

In der Gesamtabstimmung hiess der Nationalrat die Vorlage mit 183 zu 9 Stimmen gut. Initiative und Gegenvorschlag gehen nun an den Ständerat. Das Initiativkomitee hat bereits angekündigt, das Volksbegehren zurückzuziehen, falls das Parlament einen griffigen Gegenvorschlag verabschieden sollte.

Schweiz und nicht Ausland soll zertifizieren

Griffig ist dieser Gegenvorschlag aus Sicht der Initianten auch deshalb, weil der Nationalrat auf eine von seiner zuständigen Kommission beantragte Änderung verzichtet hat. Demnach wären Ausnahmen vom Importverbot möglich gewesen für Pelzprodukte, die sich auf international anerkannte Zertifizierungssysteme stützen.

Laut den Gegnerinnen und Gegnern dieser Regelung hätte das Tür und Tor geöffnet für Missbräuche. «Wenn von der Pelzindustrie selbst zertifizierte Produkte ausgenommen würden, würde das ganze Gesetzesprojekt zur Makulatur», sagte Kilian Baumann (Grüne/BE).

Schweizer Kriterien berücksichtigten

Regina Durrer-Knobel (Mitte/NW) bezeichnete den Vorschlag der Mehrheit der Nationalratskommission als «Witz». Es brauche ein Tierschutzgesetz, das seinen Namen verdiene. «Die Pelzindustrie kann selber definieren, was Tierquälerei ist und was nicht. Wie absurd ist das?', fragte Gabriela Suter (SP/AG) rhetorisch.

Der Nationalrat folgte in diesem zentralen Punkt des Gegenvorschlags schliesslich dem Bundesrat und der Kommissionsminderheit – mit 127 zu 59 Stimmen bei 5 Enthaltungen. Demnach sieht das revidierte Gesetz ein Zertifizierungsprogramm des Bundesamts für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) vor. So sei eine transparente, einheitliche und objektive Zertifizierung der Produktionsmethoden gewährleistet, die Schweizer Kriterien bezüglich des Tierwohls berücksichtigten, argumentierte die Mehrheit.

Deklarationspflicht ohne Nutzen

Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider versicherte, dass mit dieser Lösung kein zusätzlicher bürokratischer Aufwand entstehe, wie dies von der Mehrheit der Nationalratskommission befürchtet wurde. Seit dem 1. Juli sei diese Regelung auf Verordnungsstufe bereits in Kraft. «Es wird nicht mehr Ressourcen brauchen.»

Dass der Bundesrat beim Pelz auf Verbote setzen will, liegt am Verhalten der Branche und dem Scheitern der Deklarationspflicht. Geschäfte und Anbieter missachteten in den vergangenen Jahren flächendeckend die Deklarationspflicht für Pelze und Pelzprodukte, schreibt die Landesregierung im Bericht zur Vorlage, und das trotz Verwarnungen und Strafverfahren.

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