Der Nationalrat hat in der aktuelle Sondersession eine Motion abgelehnt, die verlangt, dass künftig im Landwirtschaftsgesetz alle drei Dimensionen der Nachhaltigkeit berücksichtigt werden müssen.
Die Motion verlangt eine Änderung von Artikel 5 im Landwirtschaftsgesetz, in dem festgelegt ist, dass nachhaltig wirtschaftende und ökonomisch leistungsfähige Landwirtschaftsbetriebe im Durchschnitt mehrerer Jahre Einkommen erzielen sollen, die mit den Einkommen der übrigen erwerbstätigen Bevölkerung in der Region vergleichbar sind.
Gegner der Motion befürchteten, dass der Artikel zu Ungunsten des landwirtschaftlichen Einkommens abgeändert würde. Dies insbesondere, weil der Bundesrat in einem Zusatzbericht zur Motion nicht mehr das landwirtschaftliche Einkommen mit demjenigen der übrigen Bevölkerung vergleichen wollte, sondern das Einkommen der landwirtschaftlichen Haushalte. Dieses enthält im Gegensatz zum landwirtschaftlichen Einkommen auch Erträge aus dem Nebenerwerb. Zudem sei im Zusatzbericht nicht mehr die Rede davon, dass der Bundesrat eingreifen muss, wenn das Lohnniveau wesentlich unter das Vergleichsniveau sinken würde, monierte BDP-Nationalrat Hansjörg Hassler.
Seine Meinung setzte sich schliesslich mit 97 zu 70 Stimmen entgegen den Entscheiden des Ständerates und des Bundesrates durch.