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Nationalrat schont Bauern

Der Bund muss sparen. Noch sind sich die Räte aber nicht ganz einig, wo der Rotstift angesetzt werden soll. Ein Zankapfel ist einmal mehr die Landwirtschaft. Für sie will der Nationalrat eine Ausnahme machen.

 

 

Der Bund muss sparen. Noch sind sich die Räte aber nicht ganz einig, wo der Rotstift angesetzt werden soll. Ein Zankapfel ist einmal mehr die Landwirtschaft. Für sie will der Nationalrat eine Ausnahme machen.

Das hat er am Donnerstag bei der Beratung über das Konsolidierungs- und Aufgabenprüfungspaket (KAP) beschlossen. Mit 101 zu 82 Stimmen hielt er daran fest, bei der Landwirtschaft keine Einsparungen zu machen. Der Bundesrat hatte vorgeschlagen, die Mittel in dem Bereich um 57 Millionen Franken zu kürzen, der Ständerat suchte einen Mittelweg und willigte in 30 Millionen ein.

Sparbeitrag geleistet

Im Nationalrat fand sich auch dafür keine Mehrheit. Die Landwirtschaft habe ihren Sparbeitrag bereits geleistet, sagte Jean-Pierre Grin (SVP/VD). Die Einsparung würde einer Reduktion der Direktzahlungen von 50 Franken pro Hektare entsprechen, was angesichts sinkender Preise für Landwirtschaftsprodukte unverantwortlich wäre.

Einsparungen seien immer schmerzhaft, hielt Roland Fischer (GLP/LU) dagegen. Aber nur wenn in allen Bereichen gespart werde, bleibe das KAP ausgewogen. Die Landwirtschaft geniesse viel Sympathie, das rechtfertige aber nicht, sich aus der Staatskasse zu bedienen, sagte Philipp Hadorn (SP/SO).

Vereinbarung eingehalten

Standhaft blieb der Nationalrat auch beim grössten Sparposten: Durch die Reduktion der Verzinsung der IV-Schuld bei der AHV könnten 132,5 Millionen Franken eingespart werden. Angesichts von Negativzinsen hält die Finanzkommission einen Satz von 1 Prozent für gerechtfertigt. Der Sozialbereich, der einen grossen Teil der Bundesausgaben beanspruche, dürfe nicht von den Sparanstrengungen ausgenommen werden, argumentierte Finanzministerin Eveline Widmer-Schlumpf.

Dagegen setzten sich die Linke und die SVP zur Wehr. Die Verzinsung sei zu einem festen Satz von 2 Prozent vereinbart worden, sagte Barbara Gysi (SP/SG). Eine Halbierung widerspreche damit Treu und Glauben. Der Rat stimmte ihrem Minderheitsantrag mit 110 zu 98 Stimmen zu.

Umstritten bleibt auch der vom Bundesrat vorgeschlagene Verzicht auf Beiträge für die Kulturgüterschutz-Sicherheitsdokumentation. Nach dem Willen des Nationalrats soll der Bund die Kantone weiterhin mit 0,7 Millionen Franken unterstützen. Dieser kleine Betrag habe eine grosse Wirkung, sagte CVP-Sprecher Leo Müller (LU).

Das KAP geht nun wieder an den Ständerat. Setzt sich der Nationalrat mit seinen Beschlüssen durch, wird der Bundeshaushalt 2016 um knapp 500 Millionen Franken entlastet. Der Ständerat hat Einsparungen von rund 660 Millionen zugestimmt, der Bundesrat möchte knapp 700 Millionen Franken einsparen.

Teilweise umgesetzt

Die Vorlage hat eine lange Vorgeschichte: Beim ersten Anlauf war das KAP am Widerstand von SVP, SP und Grünen gescheitert. Während SP und Grüne Massnahmen gegen Steuerhinterziehung forderten, pochte die SVP auf einen Kahlschlag beim Personal. Der Bundesrat beschloss aber, das KAP dem Parlament unverändert nochmals vorzulegen. Massnahmen, für die es keine Gesetzesänderungen braucht, nahm er bereits ins Budget 2015 auf. Insgesamt summieren sich die bereits umgesetzten Massnahmen auf rund 170 Millionen Franken.

Als der Nationalrat die Vorlage in der Frühjahrssession dann inhaltlich behandelte, gaben vor allem die Personalkosten zu reden. Die FDP und die SVP beantragten, die Ausgaben des Bundes im Jahr 2016 bei 64 Milliarden Franken zu plafonieren, auf dem Niveau von 2014. Das hätte bedeutet, dass jeder sechste Mitarbeitende der Bundesverwaltung per Ende Jahr hätte entlassen werden müssen. Die Mehrheit lehnte den Kahlschlag dann aber ab.

Weitere Sparpakete nötig

Unabhängig davon kündigte der Bundesrat aber kurz darauf an, den Verwaltungsaufwand gegenüber dem Finanzplan 2016-2018 um 330 Millionen Franken zu senken. Die Hälfte der Einsparungen soll beim Personal realisiert werden. Insgesamt sind Kürzungen von rund 1,3 Milliarden Franken nötig, unter anderem zur Finanzierung der Unternehmenssteuerreform III.

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