«Einmal Wohnraum, immer Wohnraum»: Nach diesem Grundsatz will der Nationalrat die Vorschriften für den Umbau von Bauernhäusern ausserhalb der Bauzone lockern, egal, ob die Gebäude früher von Landwirten oder Nichtlandwirten bewohnt waren.
Mit 128 zu 27 Stimmen bei 12 Enthaltungen hat die grosse Kammer am Donnerstag als Erstrat eine entsprechende Änderung des Raumplanungsgesetzes gutgeheissen. Der von ihrer Raumplanungskommission (UREK) ausgearbeitete Revisionsentwurf setzt eine Initiative des Kantons St. Gallen um.
Kriktik von links
Landwirtschaftliche Wohnbauten sowie angebaute Ökonomiegebäude sollen demnach erneuert, teilweise geändert, massvoll erweitert oder wieder aufgebaut werden dürfen, sofern sie vor der Ausscheidung aus der Bauzone rechtmässig erstellt worden sind.
Veränderungen am äusseren Erscheinungsbild dürfen nur erfolgen, sofern sie für eine zeitgemässe Wohnnutzung oder eine energetische Sanierung nötig sind oder die Einbettung ins Landschaftsbild verbessern.
Für die Linken und Grünen ist diese Formulierung zu unscharf. Sie befürchten missbräuchliche Umbauten unter dem Deckmantel der Sanierung. Minderheitsanträge mit entsprechenden Präzisierungen kamen jedoch nicht durch.
Einzelne Redner und Rednerinnen, so auch Bundesrätin Doris Leuthard, wiesen darauf hin, dass mit der St. Galler Standesinitiative ein einzelner Punkt aus der laufenden umfassenden Revision des Raumplanungsgesetzes herausgelöst werde. Namentlich die Grünen hätten das Thema lieber in diesem Rahmen behandelt. Leuthard sagte, sie könne jedoch mit dem UREK-Vorschlag leben.
540’000 Gebäude ausserhalb der Bauzone
Ein Antrag der St. Galler SP-Nationalrätin Hildegard Fässler, die Vorlage an die Kommission zurückzuweisen, wurde abgelehnt. Fässler kritisierte unter anderem, dass im UREK-Entwurf dem Landschaftsschutz nicht ausreichend Rechnung getragen werde.
Nach Angaben von Bundesrätin Doris Leuthard wurden in der Schweiz im Jahr 2007 rund 540’000 Gebäude ausserhalb der Bauzone gezählt. Das entspreche 23 Prozent der Gebäudeflächen in der Schweiz.