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Nationalrat will Eigenmietwert weiterhin abschaffen

Der Nationalrat will den Eigenmietwert auch bei Zweitwohnungen abschaffen. An diesem Beschluss hat er am Mittwoch festgehalten. Gleichzeitig will er eine Verfassungsgrundlage für eine Objektsteuer auf Zweitwohnungen schaffen. Damit baut er dem Ständerat eine Brücke.

sda |

Die Abschaffung der Besteuerung des Eigenmietwerts von Wohneigentum ist ein Dauerbrenner und umstritten. Schon zwei Mal scheiterten Vorlagen dazu an der Urne und schon mehrmals im Parlament.

2017 startete die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerats (WAK-S) einen neuen Anlauf. Das daraus resultierende Bundesgesetz über den Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung wird seit drei Jahren im Parlament behandelt.  Auch nach der zweiten Beratung im Nationalrat bestehen in zwei Kernpunkten der Vorlage Differenzen. Die Räte verfolgen unterschiedliche Konzepte.

Steuerausfälle kompensieren

Der Nationalrat plädiert für einen vollständigen Systemwechsel. Der Eigenmietwert soll also auch bei Zweitliegenschaften abgeschafft werden. Diesen Entscheid untermauerte die grosse Kammer am Mittwoch mit 153 zu 39 Stimmen bei einer Enthaltung. Dagegen stellten sich erneut nur die FDP-Fraktion und vereinzelte Mitglieder der SVP-Fraktion.

Mittelfristiges Ziel des Nationalrats ist die Schaffung einer Verfassungsgrundlage für eine Objektsteuer auf Zweitwohnungen. Das soll den betroffenen Kantonen die Möglichkeit geben, dass Kantone und Gemeinden eine besondere Liegenschaftssteuer erheben und so die Einnahmeneinbussen kompensieren können, die infolge eines vollständigen Systemwechsels bei der Eigenmietwertbesteuerung zu erwarten sind.

Die grosse Kammer stimmte der neuen Verfassungsbestimmung ohne Gegenstimme zu. Darüber muss noch der Ständerat befinden. Bei einem Ja des Parlaments müssten Volk und Stände dem Bundesbeschluss zustimmen, damit dieser in Kraft treten könnte.

Eigenmietwert

In der Schweiz ist der Eigenmietwert ein fiktives Mieteinkommen. Er gehört zum steuerbaren Einkommen von Immobilienbesitzern, die ihr eigenes Objekt bewohnen.

Wer in der Schweiz ein Haus oder eine Wohnung besitzt und darin wohnt, rechnet das Steueramt einen zusätzlichen Betrag an das steuerbare Einkommen an. Je nach Kanton entspricht dieser Betrag zwischen 60 und 70 Prozent des Einkommens, das erzielt würde, wenn das Objekt vermietet würde, statt darin zu wohnen.

In anderen Worten: Der Eigenmietwert ist ein Teil des Einkommens, das theoretisch ausgeben würde, wenn man das Wohnobjekt mieten statt besitzen würden. Die Idee hinter dem Eigenmietwert ist, dass er Steuergleichheit schafft zwischen Personen, die ihr Heim besitzen und solchen, die es mieten. Mieterinnen und Mieter können den bezahlten Mietzins nicht von ihrem steuerbaren Einkommen abziehen. Quelle: Moneyland

«Wir könnten Historisches schaffen»

Der Ständerat wollte bisher nichts wissen von einer Abschaffung des Eigenmietwerts bei Zweitwohnungen. Im vergangenen Dezember stimmte die kleine Kammer mit 36 zu 8 Stimmen gegen den kompletten Systemwechsel. Sie will den Eigenmietwert nur beim Erstwohnsitz abschaffen.

Ständerat Pirmin Bischof (Mitte/SO) hielt damals im Namen der zuständigen Kommission fest, dass ein kompletter Systemwechsel zwar konsequent wäre. «Jedoch hätte dies hohe finanzielle Einbussen für die Tourismuskantone zur Folge.»

Mit der vom Nationalrat gutgeheissenen Verfassungsbestimmung zur Objektsteuer könnte die Stimmung nun kippen. Betroffene Kantone und Gemeinden hätten die Kompetenz, steuerliche Gegenmassnahmen zu ergreifen. «Wir könnten Historisches schaffen», sagte Mitte-Sprecher Leo Müller (LU) im Nationalrat.

Neuer Vorschlag beim Schuldzinsenabzug

Bis zum Durchbruch der Vorlage braucht es auch in einem zweiten zentralen Punkt eine Einigung: beim Schuldzinsenabzug. Heute werden Schuldzinsen im Umfang der steuerbaren Vermögenserträge und weiterer 50’000 Franken zugelassen.

Gemäss Beschluss der kleinen Kammer sollen künftig noch Abzüge bis zu siebzig Prozent der steuerbaren Vermögenserträge zulässig sein. Der Nationalrat hatte bislang einen Abzug privater Schuldzinsen in Höhe von vierzig Prozent der steuerbaren Vermögenserträge unterstützt.

Am Mittwoch sprach sich eine knappe Mehrheit für die Anwendung der quotal-restriktiven Methode aus. Dabei ergibt sich die Höhe des Schuldzinsenabzugs aus der Quote von unbeweglichem Vermögen am Gesamtvermögen. Mit 101 zu 91 Stimmen bei einer Enthaltung stimmte der Nationalrat diesem Vorschlag zu.

Laut Finanzministerin Karin Karin-Keller Sutter beliefen sich die Steuerausfälle für den Bund bei dem vom Nationalrat beschlossenen Weg auf rund 430 Millionen Franken. Mit der Lösung des Ständerats wären demnach Mindereinnahmen von rund 610 Millionen Franken zu erwarten.

Die Vorlage geht nun zurück an den Ständerat.

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