Die Subventionen für die Landwirtschaft müssen sich am Grundsatz der Ernährungssouveränität und den Konsumentenbedürfnissen orientieren. Obwohl unklar ist, was unter «Ernährungssouveränität» zu verstehen ist, will der Nationalrat den Begriff ins Gesetz einfügen.
Der Nationalrat stimmte mit 117 zu 67 Stimmen bei 3 Enthaltungen für die Verankerung des Begriffs im Landwirtschaftsgesetz. Dafür stimmte die bürgerliche Mehrheit.
Das links-grüne Lager, das den Begriff ursprünglich einfügen wollte, versteht unter der Ernährungssouveränität die internationale Solidarität mit Bauern im Süden. Dagegen deuten die Bauernverbandsvertreter und die Bürgerlichen den Begriff im Sinne der Versorgungssicherheit. Sie verbinden damit eher Marktschutz und weitere Zahlungen zur Erhöhung des Selbstversorgungsgrades.
Über die Definition des Begriffs «Ernährungssouveränität» herrsche Uneinigkeit, stellte Kathrin Bertschy (GLP/BE) fest. «Das Parlament sollte darauf verzichten, unklare Begriffe ins Gesetz aufzunehmen.»
Die Bauernvertreter setzten sich zudem für eine Formulierung ein, nach der die «Bedürfnisse der Konsumenten nach qualitativ hochwertigen, vielfältigen und nachhaltigen inländischen Produkten» berücksichtigt werden müssten. Der grüne Nationalrat Louis Schelbert (LU) setzte sich dafür ein, sich nicht einseitig auf die Schweizer Konsumenten zu konzentrieren.
Bauerneinkommen berücksichtigen
Weiterhin sollen die Hilfen des Bundes dazu beitragen, dass die Einkommen von Bauernbetrieben im Durchschnitt mehrerer Jahre mit den Einkommen der erwerbstätigen Bevölkerung vergleichbar sind. Der Nationalrat stimmte der bisherigen Regelung mit 99 zu 89 Stimmen zu.
Unterstützungsmassnahmen für die Landwirtschaft sollen sich zudem auf das Kerngeschäft beschränken. Nebenerwerbstätigkeiten sollen ausgeschlossen werden, weil die Förderung den Wettbewerb mit Gewerbebetrieben verzerren könnte.
Der Nationalrat nahm einen Antrag von SVP-Nationalrätin und Gewerbeverbands-Vorstandsmitglied Sylvia Flückiger (AG) mit 123 zu 61 Stimmen bei 4 Enthaltungen an. Bauern sollen auch andere Tätigkeiten ausüben dürfen, aber das müsse ohne staatliche Unterstützung geschehen, sagte Flückiger.
Ausserdem sollen sich die Massnahmen des Bundes auf eine Produktion konzentrieren, die klimafreundlich sowie gewässer- und bodenschonend ist. Der Nationalrat nahm diese Formulierung mit 100 zu 85 Stimmen bei einer Enthaltung an. Schneider-Ammann und die Gegner der Formulierung wiesen darauf hin, dass die Nachhaltigkeit bereits nach geltendem Recht berücksichtigt werden muss.