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Nationalrat will «Ernährungssouveränität» im Gesetz verankern

Die Subventionen für die Landwirtschaft müssen sich am Grundsatz der Ernährungssouveränität und den Konsumentenbedürfnissen orientieren. Obwohl unklar ist, was unter «Ernährungssouveränität» zu verstehen ist, will der Nationalrat den Begriff ins Gesetz einfügen.

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Die Subventionen für die Landwirtschaft müssen sich am Grundsatz der Ernährungssouveränität und den Konsumentenbedürfnissen orientieren. Obwohl unklar ist, was unter «Ernährungssouveränität» zu verstehen ist, will der Nationalrat den Begriff ins Gesetz einfügen.

Der Nationalrat stimmte mit 117 zu 67 Stimmen bei 3 Enthaltungen  für die Verankerung des Begriffs im Landwirtschaftsgesetz. Dafür  stimmte die bürgerliche Mehrheit.

Das links-grüne Lager, das den Begriff ursprünglich einfügen  wollte, versteht unter der Ernährungssouveränität die internationale  Solidarität mit Bauern im Süden. Dagegen deuten die  Bauernverbandsvertreter und die Bürgerlichen den Begriff im Sinne  der Versorgungssicherheit. Sie verbinden damit eher Marktschutz und  weitere Zahlungen zur Erhöhung des Selbstversorgungsgrades.

Über die Definition des Begriffs «Ernährungssouveränität»  herrsche Uneinigkeit, stellte Kathrin Bertschy (GLP/BE) fest. «Das  Parlament sollte darauf verzichten, unklare Begriffe ins Gesetz  aufzunehmen.»

Die Bauernvertreter setzten sich zudem für eine Formulierung ein,  nach der die «Bedürfnisse der Konsumenten nach qualitativ  hochwertigen, vielfältigen und nachhaltigen inländischen Produkten»  berücksichtigt werden müssten. Der grüne Nationalrat Louis Schelbert  (LU) setzte sich dafür ein, sich nicht einseitig auf die Schweizer  Konsumenten zu konzentrieren.

Bauerneinkommen berücksichtigen 

Weiterhin sollen die Hilfen des Bundes dazu beitragen, dass die  Einkommen von Bauernbetrieben im Durchschnitt mehrerer Jahre mit den  Einkommen der erwerbstätigen Bevölkerung vergleichbar sind. Der  Nationalrat stimmte der bisherigen Regelung mit 99 zu 89 Stimmen zu.

Unterstützungsmassnahmen für die Landwirtschaft sollen sich zudem  auf das Kerngeschäft beschränken. Nebenerwerbstätigkeiten sollen  ausgeschlossen werden, weil die Förderung den Wettbewerb mit  Gewerbebetrieben verzerren könnte.

Der Nationalrat nahm einen Antrag von SVP-Nationalrätin und  Gewerbeverbands-Vorstandsmitglied Sylvia Flückiger (AG) mit 123 zu  61 Stimmen bei 4 Enthaltungen an. Bauern sollen auch andere  Tätigkeiten ausüben dürfen, aber das müsse ohne staatliche  Unterstützung geschehen, sagte Flückiger.

Ausserdem sollen sich die Massnahmen des Bundes auf eine  Produktion konzentrieren, die klimafreundlich sowie gewässer- und  bodenschonend ist. Der Nationalrat nahm diese Formulierung mit 100  zu 85 Stimmen bei einer Enthaltung an. Schneider-Ammann und die  Gegner der Formulierung wiesen darauf hin, dass die Nachhaltigkeit  bereits nach geltendem Recht berücksichtigt werden muss.

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