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Nationalrat will kein Nachtverkaufsverbot für Alkoholika

Der Nationalrat will kein Nachtverkaufsverbot für alkoholische Getränke im Detailhandel und auch kein Verbot für Happy Hours für Spirituosen. Er hat diese Präventionsmassnahmen bei der Beratung des Alkoholgesetzes am Donnerstag abgelehnt.

sda |

 

 

Der Nationalrat will kein Nachtverkaufsverbot für alkoholische Getränke im Detailhandel und auch kein Verbot für Happy Hours für Spirituosen. Er hat diese Präventionsmassnahmen bei der Beratung des Alkoholgesetzes am Donnerstag abgelehnt.

Lediglich eine rot-grüne Minderheit hätte die Vorschläge des  Bundesrates befolgen wollen. Die Landesregierung hatte ein Verbot  für Detailhandelsgeschäfte vorgeschlagen, von 22 bis 6 Uhr  alkoholische Getränke zu verkaufen. Der Ständerat hatte zugestimmt.

Das Verbot von Happy Hours für Spirituosen hatte dagegen bereits  der Ständerat gestrichen. Der Nationalrat tat es ihm am Donnerstag  gleich. Eine rot-grüne Minderheit der grossen Kammer hätte beide  Massnahmen gerne im Gesetz gehabt.

Louis Schelbert (Grüne/LU) verwies auf Erfahrungen aus Genf, wo  die Läden bereits heute nachts keinen Alkohol verkaufen dürfen. Das  Rauschtrinken unter Jugendlichen habe seither deutlich abgenommen,  und es würden weniger Menschen mit Alkoholvergiftung in Spitäler  eingewiesen. Und: «Trotz dem generellem Rückgang des Alkoholkonsums  hat der exzessive Alkoholkonsum von Jugendlichen zugenommen.»

Jugendliche organisieren sich

Jacques-André Maire (SP/NE) verwies auf Studien, die zeigten,  dass das Suchtverhalten von der Verfügbarkeit alkoholischer  Getränke abhänge. Städte und Gemeinden hätten das Parlament  ersucht, etwas gegen das Problem des übermässigen Trinkens zu  unternehmen. Doch: «Wir sind gerade daran, das Gesetz seines Sinnes  zu berauben.»

Die Mehrheit sah es aber anders: «Es ist nicht einzusehen,  weshalb die Wirtschaftsfreiheit und die persönliche Freiheit von  Erwachsenen eingeschränkt werden sollten», sagte Sylvia Flückiger  (SVP/AG). Jugendliche könnten sich organisieren und ein Lager  anlegen.

Markus Ritter (CVP/SG) verwies auf die im Gesetz verankerte  Möglichkeit für die Kantone, bei Bedarf strengere Regeln zu  erlassen. Thomas Maier (GLP/ZH) gab zu bedenken, dass das  Nachtverkaufsverbot gewissen Clubs gefallen würde, weil diese  unliebsame Konkurrenz verlieren würden.

Kommissionssprecher Hansjörg Walter (SVP/TG) erinnerte an die  ausgiebigen Diskussionen in der Wirtschaftskommission. «Die Frage  ist, ob sich das Problem mit einem summarischen Artikel für die  ganze Schweiz lösen lässt.»

Von Kantonen gewünschte Regelung

Finanzministerin Eveline Widmer-Schlumpf plädierte vergeblich  für die bundesrätlichen Vorschläge. Jugendliche reagierten  sensibler auf Preise als ältere, und sie hätten weniger Alkohol auf  Vorrat zu Hause als Erwachsene, hielt sie fest. Die Kantone setzten sich für das Nachtregime ein, betonte sie.  Es handele sich um eine minimale Regelung, die landesweit gelten  solle. Ärzte aus allen Kantonen setzten sich ebenfalls dafür ein,  und auch der Polizeibeamtenverband sehe die Regelung als einzigen  Weg, um etwas für den Jugendschutz zu tun.

Der Nationalrat strich das Verbot von Happy Hours für  Spirituosen mit 105 zu 74 Stimmen aus der Vorlage. Das Verbot für  Detailhändler, zwischen 22 und 6 Uhr alkoholische Getränke zu  verkaufen, lehnte er mit 114 zu 59 Stimmen ab. Diese kamen vor  allem von SP, Grünen, aber auch von Mitgliedern der CVP/EVP-, der  FDP- und der SVP-Fraktion.

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