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Nationalrat will Milchimporte eingrenzen

 

Eine Motion von Nationalrätin Meret Schneider (Grüne/ZH) fordert, dass Käsereien, die ein Importgesuch für Milch für den Veredelungsverkehr stellen, keinen Anspruch mehr auf die Verkäsungszulage haben. Der Vorstoss wurde von der Grossen Kammer deutlich angenommen.

 

Der Vorstoss geht auf den Milchimport der Käserei Imlig zurück. Anfang 2021 hat die Eidgenössische Zollverwaltung der St. Galler Käserei eine Einfuhrerlaubnis für Milch erteilt, um Exportkäse für Deutschland zu produzieren. Insgesamt darf das Unternehmen 3 Millionen Kilo Milch zollfrei einführen. Die Erlaubnis ist drei Jahre lang gültig. Die Milch wird in der Schweiz zu Käse verarbeitet und anschliessend wieder nach Deutschland exportiert. Der «Schweizer Bauer» hat diesen Fall recherchiert (siehe Kasten).

 

Gefahr von Preisdumping

 

Für Meret Schneider ist das ein schlechtes Signal.  Solche Gesuche würden die Schweizer Milchbauern aber unter Druck setzen. «Konkret bedeutet dies, dass die Käserei bei Kaufverhandlungen künftig damit drohen kann, europäische Milch für die Produktion von Importkäse gegenüber Schweizer Milch zu bevorzugen. Damit kann sie Preisdumping betreiben, wodurch ein unfairer Wettbewerb zwischen in der Schweiz produzierter und importierter Milch entsteht», schreibt sie in ihrer Motion «Keine zusätzlichen Anreize für Milchimporte».

 

«In Deutschland darf dieser Käse zwar nicht das Schweizerkreuz tragen, er konkurrenziert aber direkt den sogenannt echten Schweizer Käse», führte sie am Dienstag im Nationalrat aus.

 

Käserei Imlig

 

Die Käserei Oberriet SG von Urs Imlig hatte im Dezember 2020 bei der Eidgenössischen Zollverwaltung ein Gesuch für den Import für Frischmilch gestellt. Und die Behörde hat dies bewilligt, trotz Widerstand der Schweizer Milchproduzenten (SMP). Denn das schwächt den Aufwärtsdruck bei den Milchpreisen ab, und könnte auch von anderen Milchverarbeitern so gemacht werden. Nach einem Gesuch von «Schweizer Bauer» mit Verweis auf das Öffentlichkeitsprinzip hat die Verwaltung die Bewilligung nun herausgerückt.

 

Es zeigte sich, dass Imlig bis am 23. Februar 2022 das Recht hatte, 3’000’000 kg standardisierte Milch aus Deutschland zollfrei einzuführen. Er durfte diese Milch zu vollfettem Halbhartkäse veredeln. Spätestens nach acht Monaten musste der Käse wieder nach Deutschland exportiert werden. Für diese Milch besteht kein Anspruch auf die Verkäsungszulage, die Produkte seien getrennt von den inländischen Produkten zu lagern, hiess es in der Bewilligung. sal

 

Keine Zulage bei Import

 

Dass deutsche Milch zu Schweizer Käse veredelt wird, sei angesichts der Tatsache, dass genügend Milch im Inland vorhanden wäre, einigermassen absurd. «Das kann auch nur geschehen, weil dieser Prozess über die Verkäsungszulage, die Schweizer Käsereien für das Verkäsen von Schweizer Milch erhalten, quersubventioniert wird», kritisierte Schneider weiter. Mit dem Veredelungsverkehr werde versucht, den Schweizer Milchpreis zu drücken.

 

Die Motion setzt an diesem Punkt an. Schneider will die Bedingungen für die Vergabe der Verkäsungszulage so ändern, dass Käsereien, die ein Importgesuch für Milch für den Veredelungsverkehr stellen, keinen Anspruch mehr auf die Verkäsungszulage haben. Dies auch dann, wenn diese Käsereien neben der Verarbeitung von Importmilch auch aus Schweizer Milch Käse für den Binnenmarkt produzieren. «Damit würde der Anreiz, billige Milch zu importieren wegfallen, da sich die Verkäsung nicht mehr lohnen würde und nicht mehr quersubventioniert werden könnte», sagte Schneider.

 

Aktiver Veredelungsverkehr

 

Der aktive Veredelungsverkehr dient zur vorübergehenden Einfuhr von Waren zur Bearbeitung, Verarbeitung oder Ausbesserung. Die Waren werden in die Schweiz eingeführt mit dem Ziel eine Veredelung vorzunehmen und danach wieder ins Ausland zu exportieren. Der aktive Veredelungsverkehr ist immer bewilligungspflichtig und muss in der Einfuhrzollanmeldung mit dem Typ Veredelungsverkehr angemeldet werden.  Die Waren können zollbefreit oder mit Anrecht auf Zollrückerstattung vorübergehend eingeführt werden. Auch eine Befreiung von der Mehrwertsteuer ist möglich. 

 

Bundesrat lehnt Vorstoss ab

 

Der Bundesrat lehnt den Vorstoss ab. «Für ausländische Milch, die im Rahmen des Veredelungsverkehrs in die Schweiz eingeführt, zu Käse verarbeitet und wieder ausgeführt wird, besteht bereits heute kein Anspruch auf die Zulage für verkäste Milch», schreibt er in seiner Antwort. Entsprechend habe die Verkäsungszulage keinen direkten Zusammenhang mit dem Veredelungsverkehr.

 

Die Auszahlung der Verkäsungszulage zu verweigern, wenn die Käserei zwar Schweizer Milch verarbeitet, aber zusätzlich ein Gesuch für den Import von Milch im Veredelungsverkehr stellt, sei rechtlich derzeit rechtlich nicht möglich. Die Zulage für verkäste Milch werde zur Stützung des Milchpreises ausgerichtet. «Mit der von der Motionärin geforderten Änderung der Zulagenberechtigung würden somit die Schweizer Milchbauern benachteiligt, die ihre Milch an die betroffenen Milchverwerter zur Verkäsung liefern», warnt der Bundesrat.

 

Die Mehrheit teilte die Bedenken der Regierung nicht. Mit 105 gegen 64 Stimmen, bei 14 Enthaltungen, wurde die Motion angenommen. Nun wird sich der Ständerat mit der Vorlage befassen.

 

So stimmten die Bauernvertreter

 

Ja: Andreas Aebi (SVP/BE), Christine Badertscher (Grüne/BE), Christine Bulliard-Marbach (Mitte/FR), Marcel Dettling (SVP/SZ), Mike Egger (SVP/SG), Andreas Gafner (EDU/BE), Jean-Pierre Grin (SVP/VD), Martin Haab (SVP/ZH), Alois Huber (SVP/AG), Andreas Meier (Mitte/AG), Leo Müller (Mitte/LU), Jacques Nicolet (SVP/VD), Markus Ritter (Mitte/SG), Heinz Siegenthaler (Mitte/BE), Manuel Strupler (SVP/TG), Erich von Siebenthal (SVP/BE), Priska Wismer-Felder (Mitte/LU)

 

Nein: Jacques Bourgeois (FDP/FR)

 

Enthaltung: Kilian Baumann (Grüne(BE), Simone de Montmollin (FDP/GE)

 

Nicht teilgenommen: Pierre-André Page (SVP/FR)

 

Laut Zollgesetz ist der aktive Veredelungsverkehr nur unter zwei Kriterien möglich. Ist eines dieser zwei Kriterien erfüllt und steht ihm kein überwiegendes öffentliches Interesse entgegen, ist der Veredelungsverkehr auch für landwirtschaftliche Erzeugnisse zugelassen.

 

  • wenn gleichartige inländische Erzeugnisse nicht in genügender Menge verfügbar sind. 
  • für solche Erzeugnisse der Rohstoffpreisnachteil nicht durch andere Massnahmen ausgeglichen werden kann (wenn der Marktpreis, den Käsehersteller für die Milch zahlen muss, auch nach Abzug der Zulagen für verkäste Milch und Verkehrsmilch [15 Rp. total], noch höher als der Einkaufspreis im Ausland ist).

Kommentare (2)

Sortieren nach:Likes|Datum
  • Walter Gisler | 15.06.2023
    Chefredaktor Vollmer v. diegrüne, hat in der letzten Ausgabe die Machenschaften im Milchmarkt über Jahrzehnte "gerüffelt" und als ineffizient dargestellt, sowie gleichzeitig die Milchverarbeiter als Schmarotzer gebrandmarkt!
  • Andi V. | 14.06.2023
    Bravo! Das freut mich, dass Meret-Schneider die Problematiken des unfairen Milchhandelsgeschäftes erkannt hatte und eine geeignete Lösung anbietet.
    Jetzt können innovative Milchverarbeiter und Käser beweisen, dass sie auch dann noch wettbewerbsfähig sind, wenn sie Milch importieren, inländische Milch gleichzeitig verarbeiten und keine Zulagen lösen können.

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