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Nationalrat will nur nachhaltig erzeugte Biotreibstoffe zulassen

Für Steuererleichterungen auf Bioitreibstoffe sollen künftig strengere und erweiterte Kriterien gelten. Diese sollen gewährleisten, dass der Anbau der Rohstoffe für diese Treib- und Brennstoffe nicht den Anbau von Nahrungsmitteln verdrängt und nach nachhaltigen Prinzipien erfolgt.

sda |

 

 

Für Steuererleichterungen auf Bioitreibstoffe sollen künftig strengere und erweiterte Kriterien gelten. Diese sollen gewährleisten, dass der Anbau der Rohstoffe für diese Treib- und Brennstoffe nicht den Anbau von Nahrungsmitteln verdrängt und nach nachhaltigen Prinzipien erfolgt.

Der Nationalrat hat am Dienstag einen entsprechenden Vorschlag  seiner Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie (UREK) mit  111 gegen 71 Stimmen gutgeheissen. Die Gegenstimmen kamen  vorwiegend von der SVP und der FDP. Die Vorlage geht nun an den  Ständerat.

Die SVP nannte die Vorlage unnötig und hatte gar nicht darauf  eintreten wollen. Ihr Sprecher Guy Parmelin (VD) kritisierte, die  Vorlage führe zu einem Leerlauf, denn im Vergleich zum erwartbaren  Resultat sei der administrative und personelle Aufwand zu gross.

Marginale Rolle

Agrotreibstoffe spielten in der Schweiz zudem eine marginale  Rolle, sagte Parmelin. Bioethanol habe 2012 lediglich 1,2 Promille  des in der Schweiz verkauften Benzins ausgemacht. Beim Biodiesel  waren es 4,1 Promille des verkauften Diesels.

Ziel der Vorlage ist es, negative Auswirkungen der Produktion  von Treib- und Brennstoffen aus pflanzlichen Rohstoffen - zum  Beispiel Zuckerrohr, Zuckerrüben, Mais, Raps oder Soja - möglichst  zu vermeiden. Wer von Steuererleichterungen für Agrotreibstoffe  profitieren will, muss deshalb Anforderungen erfüllen.

Nicht auf Kosten der Nahrungsmittelproduktion

Pflanzen zur Treibstoffgewinnung dürfen weder auf gerodeten  Waldflächen, in trockengelegten Feuchtgebieten noch in  Schutzgebieten angepflanzt werden. Den Lebensmittelanbau dürfen sie  nicht verdrängen. In manchen Ländern komme es vor, dass  Einheimische wegen des Anbaus von Biomasse von ihrem Land  vertrieben, getötet und ihrer Lebensgrundlagen beraubt würden, hält  die UREK dazu fest.

Mit 136 zu 51 Stimmen gab der Nationalrat dem Bundesrat die  Kompetenz, internationale Standards zur Ernährungssicherheit als  Anforderung für Steuererleichterungen zu berücksichtigen. Die SVP  stellte sich gegen diesen Blankoscheck für den Bundesrat, wie  Parmelin sagte. Denn diese Standards gebe es noch gar nicht.

Auf Antrag einer Minderheit von SP, CVP/EVP, Grünen und GLP  ergänzte der Nationalrat die Vorlage mit der ausdrücklichen  Bestimmung, dass der Anbau von Pflanzen für die Erzeugung von  Treib- und Brennstoffen die Produktion für Anbau von Rohstoffen für  die Lebensmittel nicht verdrängen dürfe.

Bastien Girod (Grüne/ZH) führte dazu an, dass ein aus in Sierra  Leone angebautem Zuckerrohr hergestellter Treibstoff die Vorgaben  für Steuererleichterungen erfülle. Denn der Treibstoff stehe  bezüglich Umwelt- und Klimabelastung besser da als fossiles Benzin.

Urwaldflächen würden zudem nicht umgenutzt, da die Rüben im  Landwirtschaftsgebiet angebaut würden, auf einer Fläche so gross  wie der Genfersee. Insgesamt steige dadurch eben doch der Druck,  für die Nahrungsmittelproduktion Wald zu schlagen, betonte Girod.  Deshalb brauche es die zusätzliche Bestimmung.

Warnung vor «moralischen Vorstellungen»

Umweltministerin Doris Leuthard sprach sich dagegen aus. Die  Formulierung der UREK orientiere sich an Empfehlungen der UNO. Sie  warnte vor «moralischen Vorstellungen» und «gut gemeinten  Absichten», während die Situation für die betroffenen Bauern vor  Ort möglicherweise anders aussehe. Mit einer Änderung im Umweltschutzgesetz erhält der Bundesrat  die Möglichkeit, das Inverkehrbringen von nicht steuerbegünstigten  - da den Kriterien nicht genügenden - Agrotreibstoffen zu bremsen.  Dies für den Fall, dass nicht steuerbefreite Stoffe auf Grund neuer  Marktbedingungen in grosser Menge in die Schweiz importiert werden.

Die SVP hätte auf diese Anpassung im Umweltgesetz ganz  verzichten wollen, drang damit aber nicht durch. Die Mehrheit war  der Auffassung, dass dieser Passus nötig sei, um zu verhindern,  dass den Nachhaltigkeitsanforderungen nicht genügende biogene  Treibstoffe in der Schweiz vertrieben werden. Nicht gelten sollen die neuen Bestimmungen für Treibstoffe aus  Lebensmittelabfällen sowie aus Abfällen von Land- und  Waldwirtschaft, biogenes Altöl und Treibstoffe aus Biogas. Sie will  der Nationalrat weiterhin ohne Beschränkung zulassen.

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