Die Schweiz soll ein internationales Protokoll zur Haftungsregelung bei Schäden durch Gentech-Organismen an der Biodiversität ratifizieren. Die Wissenschaftskommission des Nationalrats befürwortet mit 13 zu 9 Stimmen das Zusatzprotokoll von Nagoya/Kuala Lumpur.
Aus Sicht der Mehrheit entspricht das Zusatzprotokoll der Stossrichtung, die auch die Schweiz mit ihrer Strategie zum Umgang mit gentechnisch veränderten Organismen verfolgt, wie die Parlamentsdienste mitteilten. Es würden keine neuen Pflichten entstehen, das Schweizer Recht genüge bereits.
Eine relativ starke Minderheit möchte das Zusatzprotokoll jedoch nicht ratifizieren. Aus ihrer Sicht überwiegen die Vorteile für die Schweiz nicht. Zudem monierten die Gegner hohe Ratifizierungskosten und eine «eventuell verminderte Rechtssicherheit». Als nächstes entscheidet der Nationalrat.
Nagoya/Kuala Lumpur ist ein Unterprotokoll zum Protokoll von Cartagena aus dem Jahr 2000, welches den Handel von gentechnisch veränderten Organismen regelt. Die Haftungsfrage wird so geregelt, dass Behörden der Vertragsländer von Personen, die mit gentechnisch veränderten Organismen Schäden an der Biodiversität anrichten, sämtliche entstandenen Kosten zurückfordern können.