Steigt der Wert von Boden nach der Neueinzonung als Bauland, sollen die Besitzer einen Teil des Mehrwerts abgeben müssen. Dies findet die Mehrheit der Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie (UREK) des Nationalrats. Sie schliesst sich damit dem Ständerat an.
Die UREK behandelte die Differenzbereinigung zum Gegenentwurf zur Landschaftsinitiative, wie die Parlamentsdienste am Mittwoch mitteilten. Eine erste Minderheit will im Gegensatz zum Ständerat keinen Mindestanteil vorschreiben. Eine zweite Minderheit der UREK will das geltende Recht beibehalten.
Auch bei den Regelungen für Solaranlagen auf Dächern folgt die UREK-Mehrheit weitgehend dem Ständerat. Die kleine Kammer beschloss im Dezember, die Bewilligungspflicht für diese Anlagen grösstenteils aufzuheben. Voraussetzung ist, dass die Anlagen auf den Dächern genügend angepasst sind.
Nicht einig sind sich UREK und Ständerat dagegen bei der Grösse der Bauzonen. Die Mehrheit der Kommission will gemäss dem vom Bundesrat vorgeschlagenen Wortlaut Bauzonen so festlegen, dass der voraussichtliche Bedarf für 15 Jahre nicht überschritten wird.
Eine Minderheit der UREK unterstützt das strengere Konzept des Ständerates. Demnach müssten die Zonen so festlegt werden, dass sie dem voraussichtlichen Bedarf für 15 Jahre entsprechen. Überdimensionierte Bauzonen müssten verkleinert werden.