Der Bundesrat soll Werbung für Chips oder Süssigkeiten einschränken können, die sich an Kinder richtet. Dies schlägt die Gesundheits-kommission des Nationalrates (SGK) vor.
Bei der Beratung des Lebensmittelgesetzes sprach sich die Kommission für eine entsprechende Regelung aus, abweichend von den Vorschlägen des Bundesrates. Der Entscheid fiel mit 14 zu 9 Stimmen bei einer Enthaltung, wie die Parlamentsdienste am Freitag mitteilten.
Der Bundesrat soll an Kinder gerichtete Werbung für Lebensmittel einschränken können, wenn diese viele gesundheitlich problematische Nährstoffe wie gesättigte Fettsäuren, Zucker oder Salz enthalten. Die Kommission hält fest, sie habe sich dabei an der Selbstverpflichtung von Unternehmen der Nahrungsmittelindustrie orientiert.
Ausnahmen für Fertig-Pizza
Eingehend diskutierte die Kommission über die Frage, mit welchen Angaben Lebensmittel versehen werden müssen. Grundsätzlich will sie an den heutigen Regeln festhalten. Demnach sollen Produktionsland, Sachbezeichnung sowie Zutaten deklariert werden müssen.
Die Kommission will dem Bundesrat jedoch klarere Vorgaben für Ausnahmen machen, wie sie ohne Gegenstimme beschloss. Der Bundesrat soll nur bei stark verarbeiteten Lebensmitteln wie Eiscrème-Cornets oder Fertig-Pizza Ausnahmen von der Pflicht vorsehen dürfen, das Produktionsland anzugeben. Bei den Zutaten soll der Bundesrat wie bisher die Möglichkeit haben, Ausnahmen zu erlauben, um den Handel mit der EU nicht zu behindern.
Weiter brachte die Kommission Änderungen bei den Regeln zur Lebensmittelkontrolle an. Nach ihrem Willen soll Schweizer Jagdwild, das an Restaurants oder Metzgereien verkauft wird, nicht kontrolliert werden müssen. Für Kleinstbetriebe soll zudem eine erleichterte Selbstkontrolle eingeführt werden.
Umstrittene Transparenz für Kunden
Besonders umstritten war in der Vernehmlassung zum revidierten Gesetz, ob und wie die Kunden über das Ergebnis von Lebensmittelkontrollen in Restaurants informiert werden sollen. Darüber hat die Kommission noch nicht entschieden. Sie hat von der Verwaltung für die nächste Sitzung weitere Informationen verlangt.
Der Bundesrat schlägt vor, dass die Ergebnisse solcher Kontrollen künftig teilweise veröffentlicht werden. Wie genau, will er nicht im Gesetz, sondern in einer Verordnung regeln.
In ihrer letzten Sitzung hatte sich die Kommission nur knapp dagegen ausgesprochen, das Gesetz an den Bundesrat zurückzuweisen. Zur Gesetzesrevision waren über 70 Anträge eingereicht worden. Ein Teil der Kommission wollte deshalb den Bundesrat beauftragen, den Gesetzesentwurf zu überarbeiten. Die Revision des Lebensmittelgesetzes dient dazu, das Schweizer Recht mit dem europäischen in Einklang zu bringen.


