Im Tessin wird der Tierschutz nicht als «soziales Ziel» in der Kantonsverfassung verankert. Am Ende machten nur 35 Stimmen den Unterschied aus. 47'950 stimmten für den grösseren juristischen Schutz für Tiere, 47'985 dagegen. Die Stimmbeteiligung lag bei 44,78 Prozent.
Ohne die Verfassungsänderung bleibt nun alles beim Alten. Zwar ist der rechtliche Schutz von Tieren nicht als «soziales Ziel» in der Kantonsverfassung verankert, allerdings wird er bereits durch die Bundesverfassung gewährleistet. Schon 2003 wurde der juristische Status von Tieren in der Schweiz geändert - sie galten fortan nicht mehr als «Sachen».
Zur Abstimmung war es überhaupt nur gekommen, weil es sich um eine parlamentarische Initiative mit obligatorischem Referendum handelte - der Tessiner Grosse Rat hatte die Initiative mit 56 Ja-Stimmen und 23 Nein-Stimmen bei 10 Enthaltungen im Oktober 2016 angenommen.