Sowohl in der EU als auch der Schweiz schränkt derzeit ein Moratorium die Anwendung der drei verbreitetsten Neonicotinoide stark ein. Es gilt zunächst bis Ende des Jahres. Kritiker des Moratoriums bemängeln, dass für Verbote sowohl wissenschaftliche als auch rechtliche Grundlagen fehlten.
Das Moratorium gilt für die Wirkstoffe Clothianidin und Imidacloprid vom deutschen Bayer-Konzern sowie Thiamethoxam vom schweizerischen Unternehmen Syngenta. Es handelt sich dabei um synthetisch hergestellte Wirkstoffe, mit denen Raps- und Maissaatgut zur Bekämpfung von Pflanzenschädlingen behandelt wird.
Es ist umstritten, ob und wie stark das Bienensterben auf den Einsatz der Pflanzenschutzmittel zurückzuführen ist. In der Vergangenheit lieferten mehrere Studien Hinweise darauf, dass die Mittel die Bienen beeinträchtigen, zum Beispiel indem sie ihr Lernvermögen und ihre Orientierungsfähigkeit stören.
Während des Moratoriums soll das Gefährdungspotenzial der Wirkstoffe in weiteren wissenschaftlichen Studien genauer geprüft werden. Die Chemiekonzerne reichten gegen das Verbot Klage ein; sie stellen einen Zusammenhang zwischen den Pflanzenschutzmitteln und dem Bienensterben infrage.
Die Firmen warnen davor, dass Verbote zu deutlichen Einbussen bei der Ernte führen. Umweltschutzorganisationen sehen den Entscheid dagegen als Schritt in die richtige Richtung.