In Frankreich ist das Neonikotinoidverbot höchstrichterlich bestätigt worden.
Das oberste Verwaltungsgericht, der Staatsrat, wies in der vergangenen Woche eine Klage gegen das im September 2018 in Kraft getretene Anwendungsverbot für Clothianidin, Imidacloprid, Thiamethoxam, Thiacloprid und Acetamiprid ab.
Nach Einschätzung der Richter zeigen wissenschaftliche Erkenntnisse, dass die Wirkstoffe schädliche Auswirkungen auf Bienen und andere bestäubende Insekten haben. Die Beschwerdeführer hätten keine Argumente vorgebracht, die geeignet seien, die betreffenden wissenschaftlichen Daten in Frage zu stellen.
Vorgegangen gegen das Verbot war die Branchenorganisation der Pflanzenschutzmittelhersteller (UIPP). Angeschlossen hatten sich die Verbände der Erzeuger von Weizen (AGPB), Mais (AGPM), Zuckerrüben (CGB) und Obst (FNPF). Nach Ansicht der Beschwerdeführer hatte die französische Regierung mit dem Verbot gegen
die Pflanzenschutzverordnung der Europäischen Union verstossen.
Der Staatsrat hatte das Verfahren zunächst ausgesetzt und auf eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) gewartet. Im Oktober vergangenen Jahres hatten die Luxemburger Richter das Neonikotinoidverbot für rechtmässig erklärt



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