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Neonikotinoidverbot in der EU?

Das in Frankreich ab dem 1. September 2018 geltende Einsatzverbot von Neonikotinoiden sollte auf die gesamte Europäische Union ausgedehnt werden. Dies hat die französische Umweltministerin Segolène Royale kürzlich beim 21. Bienenzüchterkongress in Clermont-Ferrand gefordert.

 

 

Das in Frankreich ab dem 1. September 2018 geltende Einsatzverbot von Neonikotinoiden sollte auf die gesamte Europäische Union ausgedehnt werden. Dies hat die französische Umweltministerin Segolène Royale kürzlich beim 21. Bienenzüchterkongress in Clermont-Ferrand gefordert.

 Sie hob hervor, dass mit einem EU-weiten Verbot Wettbewerbsnachteile innerhalb der Gemeinschaft wegfielen, wo es bisher nur Teilverbote für die neonikotinoiden Wirkstoffe Clothianidin, Imidacloprid und Thiamethoxam in verschiedenen Kulturen gebe. Bedenken des französischen Landwirtschaftsministers Stéphane Le Foll und aus dem Berufsstand, dass eine so abrupte Maßnahme schädlich sei und den Landwirten Alternativen geboten werden müssten, versuchte Royal den Wind aus den Segeln zu nehmen, indem sie einen Kredit von 10 Mio Euro für die Förderung alternativer Pflanzenschutzmaßnahmen zusagte.

Unterdessen versuchte auch der französische Premierminister Manuel Valls bei einem Treffen mit Winzern in Bordeaux Befürchtungen bezüglich der Pflanzenschutzpolitik zu zerstreuen. Der im Januar 2017 neu in Kraft tretende Pflanzenschutzerlass weise keine grundlegenden Änderungen gegenüber der vom Verwaltungsgericht verworfenen Verordnung von 2006 auf, versicherte der Premier. Mit dem neuen Erlass müssten jedoch Vorsichtsmaßnahmen getroffen werden, die dem aktuellen Stand von Technik und Praxis sowie der kritischen Haltung der Gesellschaft zu Fragen der Gesundheit und Artenvielfalt Rechnung trügen.

Den Vertretern der Weinbauern, die sich beunruhigt zeigten über mögliche Einschränkungen in der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln, erklärte Valls, dass es weniger um Verbotsregelungen als um den Schutz der in der Landwirtschaft Tätigen, der Anwohner und der Artenvielfalt gehe. Gemeinsam hätten das Landwirtschafts-, das Umwelt- und das Gesundheitsressort eine Neuregelung entworfen, die die Verbesserung der Ausbringung der Mittel, den Rückgriff auf weniger gefährliche Produkte sowie sparsamere und gesundheitsverträglichere Verfahren zum Ziel habe. Diese werde im November dem nationalen Komitee für Düngungs- und Pflanzenschutzpraxis zur Stellungnahme und schließlich der Europäischen Kommission vorgelegt.

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