Die Zentralschweizer Kantone lancieren einen Neophytensack. Dieser kann in den meisten Gemeinden gratis bezogen werden. Privatpersonen sollen motiviert werden, die gebietsfremden Arten auf ihren Grundstücken korrekt zu entsorgen.
Neophyten sind gebietsfremde Pflanzen, die nach dem Jahr 1500 durch den Menschen bewusst oder unbewusst in Europa eingeführt wurden. «Die meisten dieser Arten sind unscheinbar und unproblematisch. Einige vermehren sich jedoch unkontrolliert und verhalten sich invasiv», schreibt Umwelt Zentralschweiz in einer Mitteilung.
Diese invasiven Neophyten können verschiedene Schäden oder Probleme verursachen:
- Gesundheitliche Gefährdung.
- Ökologische Schäden, wie die Verdrängung einheimischer Arten
- Schäden an Bauten und Infrastrukturanlagen
- Ertragsausfälle in der Landwirtschaft
Neuer Neophytensack
Die Zentralschweizer Kantone engagieren sich gemeinsam und koordiniert, um die Verbreitung invasiver Neophyten zu verlangsamen oder zu verhindern. Auch die Bevölkerung werde dazu angehalten, invasive Neophyten im eigenen Garten oder auf dem eigenen Land zu bekämpfen, heisst es weiter. Wichtig: Bei der Bekämpfung gib es Pflanzenmaterial, das nicht kompostiert oder liegengelassen werden darf. Früchte, Blüten, Wurzeln, Sprosse oder Samen müssen zwingend einer Kehrichtverbrennung zugeführt werden.
Um die Bekämpfung durch die Bevölkerung zu unterstützen, werden seit dem Frühjahr 2023 in allen Zentralschweizer Kantonen kostenlos Neophytensäcke abgegeben. Je nach Kanton können die Säcke bei den Gemeinden oder Werkhöfen bezogen werden. Die Entsorgung der Säcke erfolgt gemäss Mitteilung kantonsabhängig mit dem Hauskehricht oder direkt bei einem Werkhof.
Was gehört in den Neophytensack?
Die Neophytensäcke dürfen nur für die Entsorgung invasiver Neophyten verwendet werden. «Andere Abfälle, wie Hauskehricht oder Gartenabfälle, gehören in die dafür vorgesehene Entsorgung», schreibt Umwelt Zentralschweiz. Neophytensäcke, der für die Entsorgung andere Abfälle verwendet werden, werden nicht abgeholt oder entgegengenommen.