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Neophyten: Parlament will Verkaufsverbot

 

In die Schweiz eingeschleppte Pflanzen, die sich stark verbreiten, sollen in der Schweiz nicht mehr verkauft werden dürfen. Der Ständerat hat am Dienstag eine Motion aus dem Nationalrat oppositionslos überwiesen.

 

Privatpersonen sollen künftig gesetzlich verpflichtet sein, diese Pflanzen – als invasive Neophyten bezeichnet – aus ihren Gärten zu entfernen. Gleichwohl sei der Verkauf von solchen Pflanzen nicht ausdrücklich verboten, hatte Nationalrätin Claudia Friedl (SP/SG) ihre Motion begründet.

 

Käufer sind Probleme nicht bewusst

 

Den wenigsten sei bewusst, dass sie invasive Pflanzen zwar kaufen, aber nicht in ihren Garten pflanzen dürften, schrieb Friedl. Die effektivste Art, diese Pflanzen zu bekämpfen, sei ein Verkaufsverbot. Eingereicht hatte sie den Vorstoss vor dem Hintergrund der Revision des Umweltschutzgesetzes.

 

Auch die Umweltkommission des Ständerates (Urek-S) hielt ein Verkaufsverbot für verhältnismässig und nützlich. «Starten wir bei der effizientesten Bekämpfungsmethode», sagte Martin Schmid (FDP/GR), Präsident der Urek-S.

 

Gesetzesanpassung in Arbeit

 

Auch der Bundesrat hatte die Motion zur Annahme empfohlen. Umweltministerin Simonetta Sommaruga verwies auf die Umsetzung der Strategie gegen invasive Arten und die geplante Revision des Umweltschutzgesetzes. In der zweiten Hälfte 2021 wolle der Bundesrat die Botschaft dazu vorlegen.

 

Invasive Neophyten sind Pflanzen, von denen bekannt ist oder angenommen werden muss, dass deren Ausbreitung die biologische Vielfalt und deren nachhaltige Nutzung beeinträchtigen oder den Menschen, die Tiere oder die Umwelt gefährden kann. Beispiele sind die Ambrosie, der Riesen-Bärenklau oder der Sommerflieder.

 

Dass invasive Neophyten eine Bedrohung der einheimischen Biodiversität darstellen, hatte der Bundesrat bereits früher erkannt. Er will die Ausbreitung dieser Pflanzen bekämpfen und dazu das Umweltschutzgesetz anpassen. Eine Vernehmlassung fand im vergangenen Jahr statt.

Kommentare (5)

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  • Verbraucher | 09.12.2020
    Unglaublich aber wahr!!!!!

    in den Gärten verboten, die Leute sind verpflichtet diese Pflanzen zu entfernen und in den Gartencentern insbesondere auch von der "Landi" werden diese Pflanzen immer noch fröhlich weiter verkauft!!!!!

    So etwas ist ja auch nur bei uns in der Schweiz möglich!!!!
  • Othmar Bernet | 08.12.2020
    Wenn schon das Umweltschutzgesetz reviediert werden soll, weill diese Pflanzen umweltschädigens sind. Verwundere ich mich doch sehr, dass Ammoniakgülle und Kustdünker( Amonsalpeter) und Pestiziede nicht gleich auch verboten? F Da aber die Industrie immer noch an der Schädigung des Klimas Geld verdienen kann, reden dann vom erhalt von Arbeitsplätzen, darum ist auch der Schleppschlauch ach so grün. 160Millionen verheizt für die Klimaschädigung mit Lachgas egal der wird nicht verboten.
    • Leser | 09.12.2020
      Viel Bla Bla ohne Produktionskenntnisse und der Zusammenhänge. Nur das zu deinem Kommentar. Ende
      • Othmar Bernet | 09.12.2020
        Dann lade ich dich ein dich mit mir zu messen wer von uns beiden wohl keine Ahnung hat, dazu musst du dich aber outen. Nur weil dir nicht passt was ich schreibe , heisst das nicht dass das nicht stimmt. Oder kannst du etwa das Gegenteil beweisen. Wohl kaum. Aber es ist halt schon so, wirft man ein Stein in eine,, Schar Hunde,, bellt immer der, den es getroffen hat. Darfst ruhig weiter bellen, vieleicht hört dich noch jemand.
      • Othmar Bernet | 11.12.2020
        So, wo bist du Leser jetzt, kein Mut und nur ein Hosenscheisser aber grosse Töne spuken. Komm wir schauen wer die Zusammenhänge nicht sieht und wer da keine Produktionskenntnisse hat.
        Aber pass auf, sonst muss ich Dich kurzerhand blos stellen. Bist wo0hl noch so ein verirrter IP oder Konventioneller Bauer.

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