Neophyten: Gewisse gebietsfremde Pflanzen dürfen ab heute in der Schweiz weder verschenkt noch verkauft werden. Auch die Einfuhr ins Land ist mit dem Inkrafttreten der vom Bundesrat beschlossenen Verordnungsänderung untersagt. Betroffen sind etwa Kirschlorbeer, Schmetterlingsstrauch und Blauglockenbaum. Pflanzen, die sich bereits in Gärten befinden, sind von dem Verbot nicht betroffen. Mit der Neuregelung setzte die Landesregierung einen Wusch des Parlaments um. Dabei erweiterte er auch das sogenannte Umgangsverbot. Eine Reihe von invasiven, gebietsfremden Pflanzen darf damit grundsätzlich nicht mehr verwendet werden. Sie dürfen weder auf den Markt gebracht, noch gepflanzt oder vermehrt werden. Dieses Verbot betrifft unter anderem den Götterbaum, Ambrosien und den Riesen-Bärenklau. Ziel der Massnahmen ist es zu verhindern, dass die betroffenen Arten sich ausbreiten und in der Umwelt Schaden anrichten.
Grossraubtiere: Ab heute und bis Ende Januar können sich die Kantone vom Bund wiederum präventive Wolfsabschüsse bewilligen lassen. Das bedeutet, dass Wölfe auch geschossen werden dürfen, bevor sie Schäden anrichten. Der Kanton Graubünden kündigte Mitte August an, er wolle im Herbst und im Winter zwei Drittel aller diesjährigen Jungwölfe und zwei ganze Wolfsrudel schiessen. Insgesamt handelt es sich um mindestens 35 der etwa 120 im Bündnerland lebenden Wölfe. Die Rechtsgrundlagen für präventive Abschüsse – die Teil des revidierten Jagdgesetzes sind – hatte der Bundesrat im November 2023 befristet in Kraft gesetzt und zugleich die entsprechende Verordnung angepasst. Damit waren bereits zwischen dem 1. Dezember des vergangenen Jahres und dem 31. Januar 2024 derartige Abschüsse möglich. In dieser Zeit wurden rund 50 Tiere erlegt.
Die Nachfrage nach Eiern ist weiterhin hoch.
Erika Varga
Importeier: Ab heute wird das Kontingent für Importeier bis zum Jahresende um 7500 Tonnen auf 24’928 erhöht. Das entspricht einer Erhöhung um 43 Prozent. Dem Antrag der Eierbranche an das Bundesamt für Landwirtschaft hatte der Bundesrat Mitte August zugestimmt. Damit soll die Versorgung der Konsumentinnen und Konsumenten mit Eiern für die nächsten Monate sichergestellt werden, denn die Nachfrage nach Eiern ist weiterhin hoch. Jährlich dürfen 17’428 Tonnen Konsumeier zu einem tiefen Zollansatz importiert werden. Im laufenden Jahr war dieses Teilzollkontingent bereits Ende April 2024, also drei Wochen nach Ostern, zur Hälfte aufgebraucht. Ende Juli verblieben vom Kontingent noch weniger als 20 Prozent.