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Neubauten: Kommt Pflicht für Solaranlagen?

sda |

 

Die Umweltkommission des Ständerats (Urek-S) will angesichts des drohenden Strommangels beim Ausbau der Solarenergie vorwärts machen. Einstimmig beschloss die Kommission, eine rechtliche Grundlage für die schnelle Realisierung von Freiflächen-Solaranlagen zu schaffen. Bei Neubauten sollen ab 2024 Solaranlagen zur Pflicht werden.

 

Angesichts der gravierenden Konsequenzen von Strommangel oder eines Versorgungsunterbruches müsse die Stromproduktion dringend weiter erhöht werden, teilte die Urek-S am Montag mit. Diese zusätzliche Produktion soll auf erneuerbaren Energien beruhen und klimaneutral sein. Insbesondere die Winterstromproduktion müsse aus erneuerbaren Energien bestehen.

 

Freiflächen-Photovoltaikanlagen

 

Deshalb habe die Kommission an ihrer Sitzung vom Freitag einstimmig beschlossen, eine rechtliche Grundlage für die schnelle Realisierung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen zu schaffen. Dies betreffe Anlagen mit einem hohen Anteil von Winterstromproduktion, wie sie insbesondere im alpinen Gelände denkbar seien.

 

Für solche Anlagen mit einer jährlichen Produktion von über 20 Gigawattstunden (GWh) soll von Gesetzes wegen gelten, dass ihr Bedarf ausgewiesen ist, sie standortgebunden sind und für sie keine Planungs- und Umweltverträglichkeitsprüfungspflicht gilt. Zudem soll das Interesse an ihrer Realisierung anderen Interessen von nationaler und kantonaler Bedeutung vorgehen. Vorausgesetzt wird laut Mitteilung die Zustimmung der Grundeigentümer und Standortgemeinden. Der Bund fördere diese Anlagen zudem mit einem Investitionsbeitrag.

 

Solaranlagen auf Neubauten sollen ab 2024 Pflicht werden

 

Ab dem 1. Januar 2024 sollen zudem alle Neubauten verpflichtend mit einer Solaranlage ausgestattet werden, wie die Urek-S weiter mitteilte. Baugesuche, die vor diesem Datum eingereicht werden, seien von dieser Pflicht nicht betroffen.

 

Die Kantone sollen unter bestimmten Bedingungen Ausnahmen von dieser Pflicht erlassen können. Diesen Beschluss traf die Kommission mit 6 zu 6 Stimmen und Stichentscheid der Präsidentin, eine Minderheit stellt sich gegen eine solche Verpflichtung, wie es weiter hiess.

 

Im weiteren entschied die Kommission einstimmig, dass die geeigneten Oberflächen von Infrastrukturanlagen des Bundes bestmöglich zur Nutzung von Sonnenenergie verwendet werden sollen.

 

In Herbstsession 2022

 

Diese Anträge sollen noch in der Herbstsession 2022 vom Ständerat behandelt werden. Eine dringliche Beratung soll sicherstellen, dass auch der Nationalrat und seine Energiekommission die Vorlage noch in der Herbstsession behandeln können. In der Form eines dringlichen Bundesgesetzes könnten die Bestimmungen dann kurzfristig in Kraft gesetzt werden.

 

Auch ihren Antrag zum Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien werde die Kommission zur Beratung in der Herbstsession 2022 vorlegen.

Kommentare (4)

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  • Generartor | 30.08.2022
    Bei einer grossen Dachfläche sieht die Sache wohl etwas besser aus....
  • Generartor | 30.08.2022
    Muss mein Hausdach neu machen:
    -Ohne PV: 50'000.-
    -mit PV (Indach): 130'000.-
    -bei 15 Rp/kWh ist die Anlage nach 28 Jahren amortisiert
    -der amtl. Wert des Bauernhauses liegt bei 150'000.-
    -die Bank gibt mit 135%
    -Woher soll ich die zus. 80'000.- nehmen?
    -Ich habe schon Schulden!

    Gilt ja nur bei Neubauten. Aber auch hier müssten die Strompreise noch viel mehr steigen, damit dies rentiert.



    -

    Zudem müsste ich bis nächsten Frühling warten wegen Lieferengpässen...
    • Demokrat | 02.09.2022
      Ich bekomme für Solarstrom bei der SAK 6 Rp./ kWh.
      Es ist wie bei der Milch, Produzent bekommt das Minimum, nachher wird richtig Kohle gemacht!
  • Martin | 30.08.2022
    Das sind wieder Schnellschüsse von Laien. "Flatterstrom" wie Solar- und Windenergie ausbauen und glauben, dass damit die Versorgungssicherheit zunehme ist ein Irrglaube.
    Die haben eine gesicherte Leistung von Null, nämlich wenn keine Sonne scheint oder kein Wind weht.

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