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Neue Bestimmungen für nachhaltigere Landwirtschaft ab 2023

sda/mgt |

 

Ab Anfang 2023 gelten neue Bestimmungen, die die Landwirtschaft nachhaltiger machen sollen. Eine Vorgabe setzt der Bundesrat mit Rücksicht auf den Krieg in der Ukraine allerdings später um als geplant.

 

Dieses Verordnungspaket entstand aufgrund der parlamentarischen Initiative 19.475, die von der Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerates eingereicht worden war. In der Folge verabschiedete das Parlament im März 2021 das Bundesgesetz über die Verminderung der Risiken durch den Einsatz von Pestiziden.

 

Das vorliegende Verordnungspaket konkretisiert nun jene Änderungen, die sich aufgrund des angepassten Landwirtschaftsgesetzes ergeben. Ein Teil der Massnahmen wird im Januar 2023 in Kraft treten.

 

Besserer Schutz der Gewässer

 

Eines der Ziele der parlamentarischen Initiative besteht darin, die mit dem Einsatz von Pflanzenschutzmitteln verbundenen Risiken bis 2027 um 50 Prozent zu reduzieren. Dazu gehört auch ein besserer Schutz von Oberflächengewässern, Grundwasser und Biotopen vor den Auswirkungen von Pflanzenschutzmitteln. Ein Teil der verabschiedeten Massnahmen betrifft die Anforderungen, die von allen Betrieben, die Direktzahlungen erhalten oder erhalten wollen, erfüllt werden müssen.

 

Neu ist, dass ab dem 1. Januar 2023 keine Pflanzenschutzmittel mehr verwendet werden dürfen, deren Wirkstoffe ein hohes potenzielles Risiko aufweisen. Falls jedoch keine risikoärmere Alternative zur Verfügung steht, werden Ausnahmen möglich sein. Ausserdem müssen die Betriebe die Verfrachtung von Pflanzenschutzmitteln von den behandelten Parzellen reduzieren. Sie müssen beispielsweise einen grösseren Abstand zwischen ihrer Parzelle und Wasserschächten einhalten. Schliesslich schaffen neue Direktzahlungsprogramme finanzielle Anreize, um die Reduktion des Pflanzenschutzmitteleinsatzes auf Ackerflächen und in Spezialkulturen voranzutreiben.

 

Stickstoff und Phosphor reduzieren

 

Das andere Ziel der parlamentarischen Initiative besteht darin, die Nährstoffverluste bis 2030 zu reduzieren. Der Bundesrat hat das Reduktionsziel bei mindestens 20 Prozent angesetzt. Um dieses zu erreichen, wird unter anderem ab 2024 die Toleranzgrenze von 10 Prozent, die bei der Berechnung der Düngerbilanz bisher toleriert wurde, abgeschafft. Zudem müssen ab 2024 auf mindestens 3,5% der Ackerfläche spezifische Biodiversitätsförderflächen angelegt werden. Die Inkraftsetzung wird aufgrund der Auswirkungen des Krieges in der Ukraine auf die weltweite Versorgung gegenüber dem Vorschlag in der Vernehmlassung um ein Jahr auf 2024 verschoben.

 

Bessere Rückverfolgbarkeit dank Digitalisierung

 

Künftig müssen Kraftfutter- und Düngerlieferungen sowie das Inverkehrbringen und die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln besser dokumentiert und kommuniziert werden. Die gesammelten Daten werden eine solide Informationsgrundlage für den Agrarsektor und den Bund bilden. Dies wird es ihnen ermöglichen, das Betriebsmanagement zu verbessern und die Massnahmen zur Erreichung der Umweltziele effizienter zu wählen. Schliesslich erwartet der Bundesrat von den betroffenen Branchen- und Produzentenorganisationen sowie von weiteren betroffenen Organisationen das Einleiten zusätzlicher Reduzierungsmassnahmen, damit die beiden Ziele erreicht werden können.

Kommentare (13)

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  • D. Trump | 14.04.2022
    Warum wird eigentlich eine Brache als nicht zulässig eingestuft, in der sich die standortangepasste Fauna frei entfaltet hat?
    Wir können doch auch nichts dafür, wenn die standortangepasste Fauna nur aus Disteln, Quecken und Ampfer mit ein bisschen Ackerfuchsschwanz besteht?
    • Jakob Bohnenbluest | 15.04.2022
      dein Name sagt auch etwas über dein Wissen aus. Schlag mal nach (oder auch google) und suche nach Fauna! Bei dir im Text finde ich nur Pflanzen!
      Tip: VOR DEM MOTZEN DENKEN!!!
  • Hager | 14.04.2022
    Okay
    2024 muss man 3.5 % Öko auf Ackerland haben.
    Für das Jahr 23 in den sauren Apfel beissen und auf 3.5% Ackerland 1 jährige Brache anbauen.
    Dann heisst es im Herbst '22 Ökowiesen pflügen, irgend eine Ackerkultur anbauen (z.B. Weizen, da kann man nach der Ernte wunderbar mit Glyphosat und Wuchsstoff die Problem Unkräuter bekämpfen), damit man '24 dann dort die Brache anlegen kann. Anbaujahr '24 wieder normal weiterarbeiten auf dem Acker.
    Oder wie hat sich das der Bund vorgestellt?
  • Kollege | 14.04.2022
    Ich habe darauf vertraut, der Bundesrat lege Wert auf eine gewisse Autarkie, insbesondere in sich abzeichnenden Mangellagen.
    Werde die Produktion von Lebensmitteln runterfahren, sucht euer Fressen auf dem immer knapperen Weltmarkt.
  • Aargauer Bauer | 14.04.2022
    Der ganze Ökowahn wird ja nur veranstaltet um von den wahren Problemen abzulenken. Und die sind: zu hohe Zuwanderung, Versiegelung von Land, ungebrochener Bauboom, zu starkes Wirtschaftswachstum allgemein, zu tiefes Zinsniveau, zu hoher Wohlstand, der zu exzessivem Lebensstil geführt hat und die allgemeine Bevölkerung entwurzelt hat. Als Ausgleich muss dann die Natur möglichst unversehrt sein. Dabei spielen sich die Grünen und der Freisinn gegenseitig in die Karten. Verlierer sind wir aber alle.
  • Ramon | 14.04.2022
    Wie zu erwarten war, kommen nun die in der AP22+ geforderten Verschärfungen ohne die im abgewiesenen Paket vorgesehenen Erleichterungen. Diese Grube haben wir uns selbst gegraben!
  • C76 | 14.04.2022
    Sowjetunion bald in der Schweiz... !! Alles verstadtlicht.
  • Urs Wälchli | 13.04.2022
    Und zu welchem Stundenlohn sird die zusätzlichd Büroarbeit entschädigt? Die 3,5% Biodiversitätsfläche muss zum Ansatz einer Intensivkultur entschädigt werden!
    • Wyder Christian | 14.04.2022
      Sich dagegen wehren und nicht immer alles schlucken und mitmachen. Mal einen Aufstand provozieren. Dasselbe gilt für unsere Produzentenpreise. Wieviele Jahre haben wir die Teuerung nicht bekommen...30 Jahre...oder mehr? Mal einfach sich gegen den ganzen aufgeblähten Apparat dagegenstämmen. Inklusive gegen unsere 7 Clowns in Bern.
  • Wyder Christian | 13.04.2022
    Das ist eine Frechheit sondergleichen. Die Sesselfurzer bestimmen über uns Bauern wie wir arbeiten sollen. Die Direktzahlungen sind ein Mittel die Bauern zu erpressen. Und wir sollten uns gegen diese Bestimmungen wehren und uns das niemals gefallen lassen. Die Bürofuzis sollten wir ins Exil schicken und die "Sekte" IP Suisse gleich mitdazu.
  • Inkognito | 13.04.2022
    Ein weiterer Schritt in Richtung staatlicher Enteignung von Grund und Boden. Schleichend werden wir Bauern weiter und weiter bevormundet, entmündigt und unserer Freiheit beraubt. Und niemand wehrt sich dagegen......
  • Demokrat | 13.04.2022
    8
    • Demokrat | 14.04.2022
      Himmeltraurig:
      Krieg in Europa; Leute verhungern; wir müssen bestes Ackerland stillegen!
      Folge:
      Die Schweiz kauft den Ärmsten ihr Essen weg!

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