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Neue Entschädigungsansätze für Masten, Schächte und Leitungen

Der Schweizer Bauernverband konnte sich nach intensiven Verhandlungen mit dem Verband Schweizerischer Elektrizitätsunternehmer, Swissgrid, Swisscom, dem Verband Schweizer Abwasser- und Gewässerschutzfachleute sowie dem Schweizerischen Verein des Gas- und Wasserfaches auf neue Empfehlungen bei der Abgeltung einigen.

 

 

Der Schweizer Bauernverband konnte sich nach intensiven Verhandlungen mit dem Verband Schweizerischer Elektrizitätsunternehmer, Swissgrid, Swisscom, dem Verband Schweizer Abwasser- und Gewässerschutzfachleute sowie dem Schweizerischen Verein des Gas- und Wasserfaches auf neue Empfehlungen bei der Abgeltung einigen.

Infolge des tiefen Zinsumfeldes wurde der Kapitalisierungssatz von ursprünglich 3.5 auf 1.125 Prozent gesetzt, schreibt der Bauernverband am Dienstag in einem Communiqué. Dies erhöht auf der anderen Seite die Ansätze für die Entschädigungen gegenüber 2011/12 um 30 Prozent.

Die Empfehlungen gelten für Land ausserhalb der Bauzone. Sie sollen künftig alle zwei Jahre an den Landesindex der Konsumentenpreise und an die Zinsentwicklung angepasst werden. Das hat zur Folge, dass die Abgeltungs-Empfehlungen stärker schwanken werden als bisher.

Nicht erfasst wurden bei den Verhandlungen unter anderem Mobilfunkantennen, Windkraftanlagen oder unterirdische internationale Transitleitungen. Diese müssen individuell verhandelt werden.

Die Ansätze im Detail finden Sie hier

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