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Neue EU-Regelung: Schweizer Weinbetriebe gefordert

Seit Freitag, 8. Dezember, müssen alle Weine und Weinerzeugnisse, die in der EU verkauft werden mit einer neuen Kennzeichnung versehen sein. Darauf müssen Zutaten und Nährwerte aufgeführt sein. Betroffen sind aber erst die Weine und Weinprodukte aus der Ernte 2024. Vorräte dürfen noch aufgebraucht werden.

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Die neue Vorschrift für die Weinetikettierung in der Europäischen Union schaffe Transparenz und ermögliche fundierte Entscheidung, heisst es in einer Pressemitteilung der europäischen Generaldirektion für Landwirtschaft und landwirtschaftliche Entwicklung.

Die Hersteller hätten die Wahl, die Zutatenliste und die Nährwertdeklaration entweder auf dem physischen Etikett des Weins oder über einen QR-Code anzugeben. Die online bereitgestellten Informationen sollten für Verbraucher dabei genauso deutlich sichtbar und zugänglich sein wie die Informationen auf einem physischen Etikett.

Anderen Lebensmitteln gleichgestellt

Das Wort „Zutaten“ solle für Verbraucher auf dem Etikett leicht zu erkennen sein und nicht mit anderen elektronischen Mitteln mit Marketingbotschaften verwechselt werden. 

Durch diese neue Vorschrift werde wird die bestehende Lücke zwischen Wein und allen anderen Lebensmitteln geschlossen, die seit vielen Jahren zur Bereitstellung solcher Informationen verpflichtet sind. Wein war bisher, wie auch andere alkoholische Getränke, von der Pflicht zur Angabe der Zutatenliste und der Nährwertdeklaration ausgenommen.

Für die Durchsetzung der neuen Vorschriften seien die nationalen Behörden zuständig, heisst es in der Mitteilung weiter. Wein, der den neuen Vorschriften nicht entspricht, kann vom Markt genommen und mit Verwaltungsstrafen belegt werden.

Maximale Transparenz

Auf den neuen Weinetiketten müssen zu allen in der EU verkauften Weinen mindestens folgende Informationen stehen:

  • die Bezeichnung der Kategorie des Weinerzeugnisses
  • der Begriff „geschützte Ursprungsbezeichnung“ (gU) oder „geschützte geografische Angabe“ (g.g.A.) und deren Name für Weine, die als geografische Angaben eingetragen sind
  • der tatsächliche Alkoholgehalt pro Volumen
  • die Angabe der Herkunft
  • der Name des Abfüllers oder der Name des Herstellers oder Verkäufers
  • der Nettoinhalt der Zuckergehalt bei Schaumweinkategorien
  • die Nährwertdeklaration
  • die Zutatenliste
  • die Stoffe, die Allergien oder Unverträglichkeiten auslösen
  • das Mindesthaltbarkeitsdatum für Weinbauerzeugnisse, die einer Entalkoholisierungsbehandlung unterzogen wurde

Hier finden Sie die Bekanntmachung der EU-Kommission zu den Fragen und Antworten zur Umsetzung der neuen EU-Weinkennzeichnungsvorschriften.

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