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Neue Fruchtfolgeregelung «extrem kompliziert»

Die vom Pariser Landwirtschaftsministerium vorgeschlagene Neuregelung zur Fruchtfolge stösst bei den Landwirten auf Kritik. Sie halten diese für «extrem kompliziert». Die geplanten neuen GLÖZ 7-Vorgaben sehen unterschiedliche Anforderungen je nach Betriebsgrösse vor.

AgE |

Die Pläne des französischen Landwirtschaftsministeriums zur Neuregelung der Fruchtfolgepflicht im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) kommen bei den heimischen Landwirten nicht gut an. Der französische Bauernverband (FNSEA) wie auch der kleinbäuerlich orientierte Landwirtschaftsverband Confédération Paysanne (Conf’) beklagten, dass der Vorschlag des Ministeriums «extrem kompliziert» sei. Die Conf` lehnt bekanntlich eine Lockerung der Regelung für die Konditionalitätsvorgaben zur Fruchtfolge (GLÖZ 7) grundsätzlich ab.

Das ändert sich

Gemäss dem vom Ministerium präsentierten Vorschlag soll künftig für Betriebe mit einer Fläche von 10 bis 30 Hektar gelten, dass mindestens zwei unterschiedliche Hauptkulturen angebaut werden müssen, wobei eine Hauptkultur nicht mehr als 75% der Ackerfläche ausmachen darf. Bei Betrieben mit mehr als 30 Hektar Ackerland soll der Anbau mindestens drei verschiedene Kulturen umfassen, wobei auch hier eine Hauptkultur nicht mehr als 75% der Fläche einnehmen darf und zwei Hauptkulturen nicht mehr als 95% des Ackerlandes.

In Deutschland gilt nach den geänderten Vorschriften zum Fruchtwechsel, dass auf jedem Ackerschlag innerhalb von drei aufeinanderfolgenden Jahren mindestens zwei unterschiedliche Hauptkulturen angebaut werden müssen. Zudem besteht die Verpflichtung, auf mindestens 33% des gesamten Ackerlandes die angebaute Hauptkultur in jedem Jahr zu wechseln oder dazwischen Zwischenfrüchte anzubauen.

Keine wesentlichen Änderungen geplant

Der Conf’ kritisierte ausserdem, dass für das nächste GAP-Jahr keine wesentlichen Änderungen an den Öko-Regelungen geplant sind. «Das ist ziemlich skandalös», so die Verbandssprecherin Laurence Marandola. Dies gelte umso mehr, da Förderbeträge gekürzt worden seien, weil die Zahl der Antragsteller höher gewesen sei als erwartet. Nach Ansicht von Marandola hätte deshalb der Förderrahmen erhöht werden müssen.

In einer ersten Bilanz zu den diesjährigen Agrarumwelt- und Klimamassnahmen (AUKM) im Rahmen der GAP stellte das Pariser Agrarressort fest, dass Fördermassnahmen zur Weidetierhaltung, zu Feuchtgebieten, zum Grünland und zum Artenschutz weiterhin am stärksten von den Landwirten nachgefragt worden seien. Dagegen seien zu den angebotenen Förderungen im Zusammenhang mit Pflanzenschutzmitteln und der Wasserwirtschaft im Acker- beziehungsweise Obst- und Weinbau nur sehr wenige bis gar keine Anträge eingegangen. 

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