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Neue Gesetze gehen ins Geld

Bundesrat und Parlament waren fleissig im zu Ende gehenden Jahr. Anfang 2015 treten wieder Dutzende neue oder geänderte Gesetze und Verordnungen in Kraft. Einige davon schlagen direkt aufs Portemonnaie.

 

 

Bundesrat und Parlament waren fleissig im zu Ende gehenden Jahr. Anfang 2015 treten wieder Dutzende neue oder geänderte Gesetze und Verordnungen in Kraft. Einige davon schlagen direkt aufs Portemonnaie.

So steigen die Strompreise nach einer Schätzung der Eidgenössischen Elektrizitätskommission nächstes Jahr um durchschnittlich 5 Prozent. Grund dafür ist neben den Netzkosten der höhere Zuschlag für die Kostendeckende Einspeisevergütung (KEV).

Dieser wird per 1. Januar 2015 von 0,5 auf 1,1 Rappen erhöht. Gemäss der Schätzung steigt die Stromrechnung für einen durchschnittlichen Haushalt dadurch um 42 Franken auf 931 Franken. Die Abweichungen sind aber beträchtlich. Einige Stromversorger verzichten auf eine Preiserhöhung oder senken die Preise sogar.

Prämien zurückerstatten

Auch bei den Krankenkassenprämien gibt es jeweils grosse regionale Unterschiede. Durchschnittlich steigen sie um 4 Prozent. Zahlreiche Leistungen werden aber neu von der Grundversicherung bezahlt, etwa die Fernüberwachung von Herzpatienten oder die Teilrekonstruktion nach einem Brustkrebs.

Nächstes Jahr kommt ein zusätzlicher Faktor ins Spiel. Weil die Versicherten in einigen Kantonen zwischen 1996 und 2013 zu viel, in anderen zu wenig Prämien bezahlt haben, werden 800 Millionen Franken umverteilt. Dafür werden die Versicherten in 13 Kantonen zur Kasse gebeten, jene in 9 Kantonen erhalten Geld zurück. Wie hoch die Rückerstattung ausfällt, wird erst im Februar bekannt.

AHV-Renten steigen leicht

Die Rentnerinnen und Rentner hingegen wissen schon heute, wie viel Geld sie ab nächstem Jahr in der Tasche haben. Die Minimalrenten von AHV und IV steigen um 5 Franken auf 1175 Franken pro Monat, die Maximalrente wird um 10 Franken auf 2350 Franken erhöht. Auch Ergänzungsleistungen und Hilflosenentschädigung steigen leicht.

Jugendliche, die hin und wieder für ein Taschengeld Kinder hüten, müssen keine AHV-Beiträge zahlen, sofern sie nicht mehr als 750 Franken pro Jahr verdienen. Auch die Eltern der beaufsichtigten Kinder müssen keine Arbeitgeberbeiträge mehr einzahlen.

Stromfressern den Stecker gezogen

Im Energiebereich ändert sich nächstes Jahr ebenfalls einiges. Für Elektrobacköfen, Elektromotoren, Computer, Geschirrspüler, Staubsauger und andere Geräte gelten neue oder strengere Effizienzvorschriften. Für Kaffeemaschinen gibt es ab 2015 eine Energieetikette.

AKW-Betreiber müssen fast doppelt so viel wie bisher in den Stilllegungs- und den Entsorgungsfonds einzahlen. Beim Internet wird die Grundversorgung schneller: Der Bundesrat hat die Swisscom verpflichtet, die Mindestgeschwindigkeiten zu verdoppeln. Viele Kunden haben allerdings heute schon die geforderten Up- und Downloadraten.

.swiss-Internetadressen

Regionale Radiosender können ab 2015 auf die Verbreitung über UKW verzichten, wenn sie das Sendegebiet digital versorgen. Ausserdem treten die Rechtsgrundlagen für die neuen .swiss-Internetadressen in Kraft. Diese werden nur an Unternehmen und Institutionen mit Sitz in der Schweiz oder mit einem besonders engen Bezug zum Land vergeben. Bewerbungen können ab Herbst 2015 eingereicht werden.

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