Die Europäische Kommission hat Richtlinien für eine Obergrenze von Transfettsäuren in Lebensmitteln für den Endverbraucher beschlossen.
Ab dem 2. April 2021 dürfen nicht mehr als 2 % der in einem Produkt enthaltenen Fette auf industriell hergestellte Transfettsäuren entfallen. Zudem muss beim Verkauf von Nahrungsmitteln an andere Unternehmen der Gehalt an Transfetten angegeben werden, sofern dieser die Schwelle von 2 % überschreitet.
Bei den Wirtschaftsverbänden wurde die neue Regelung begrüsst. „Die Branche reduziert Transfette seit Jahren erfolgreich und kann den Grenzwert bereits heute einhalten“, erklärte die Geschäftsführerin vom Verband der ölsaatenverarbeitenden Industrie in Deutschland (OVID), Petra Sprick. Sie forderte zugleich, die gesetzlich vorgeschriebene Kennzeichnung der Fetthärtung auf Lebensmitteln aufzuheben.
Diese würde angesichts des Grenzwertes nur verwirren und sei „insofern überflüssig“. Der EU-Dachverband der Ernährungswirtschaft (FoodDrinkEurope) schloss sich dieser Forderung an. Nach Angaben des Verbandes sind Transfette auch auf europäischer Ebene bereits jetzt weitgehend aus den Rezepturen verschwunden.
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) habe bereits im Jahr 2004 festgestellt, dass der Anteil von Kalorien aus dem Verzehr von Transfetten in der EU unter dem von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) empfohlenen Niveau von 1 % liege und Transfette somit kein gesundheitliches Risiko in den EU-Ländern darstellten.