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Neue Grenzwerte für Luftschadstoffe

Der Bund will die Belastung der Luft mit Stickoxiden, Feinstaub und weiteren Schadstoffen senken. Zu diesem Zweck gelten ab dem 16. November neue Grenzwerte für stationäre Verbrennungsmotoren und Anlagen, Gasturbinen oder Brennstoffe.

 

Der Bund will die Belastung der Luft mit Stickoxiden, Feinstaub und weiteren Schadstoffen senken. Zu diesem Zweck gelten ab dem 16. November neue Grenzwerte für stationäre Verbrennungsmotoren und Anlagen, Gasturbinen oder Brennstoffe.

Der Bundesrat revidierte die Luftreinhalte-Verordnung. Die bisherigen Regelungen aus dem Jahr 1985 seien an den Stand der Technik abgepasst worden, schrieb die Regierung in einem Communiqué. Damit erfolge ein weiterer Schritt für eine bessere Qualität der Luft.

Die Revision wurde angepackt, weil das Umweltschutzgesetz vorschreibt, Emissionen von Luftschadstoffen vorsorglich so weit zu begrenzen, als dies technisch und betrieblich möglich und wirtschaftlich tragbar ist.

Effiziente Filter und andere technische Fortschritte tragen laut dem Bundesrat dazu bei, dass die Luft in der Schweiz immer sauberer wird. Heute könnten Emissionswerte erreicht werden, die klar unter den geltenden Grenzwerten lägen, heisst es im erläuternden Bericht zu der Verordnung.

Mehr Messungen

Schärfere Regeln gelten künftig insbesondere für stationäre Verbrennungsmotoren und Gasturbinen, also Anlagen zur Erzeugung von Strom oder Wärme. Neu gelten auch für kleine Motoren im Leistungsbereich bis hundert Kilowattstunden Feuerungswärme Grenzwerte für Stickoxide und Kohlenmonoxid, und die bestehenden Grenzwerte sollen angepasst werden.

Weiter gibt es häufiger Kontrollmessungen. Dies führe zu einem erhöhten Vollzugsaufwand, sofern im jeweiligen Kanton nicht bereits ähnliche Vorschriften festgelegt seien, hält das Eidg. Umweltdepartement (UVEK) fest.

Regelung mit Blick auf neue Kraftwerke

Wichtig ist die Verschärfung laut dem Departement insbesondere mit Blick auf die künftige Entwicklung. Heute tragen stationäre Motoren und Gasturbinen nur wenig zur Luftverschmutzung bei. Bei einem allfälligen Ausbau fossil-thermischer Kraftwerke würde sich dies allerdings ändern.

Kraftwerke mit Wärmeauskopplung zu Heizzwecken würden oft im städtischen Gebiet gebaut, wo die Stickoxid-Belastung bereits hoch sei, gibt das UVEK zu bedenken. Die Anpassung der Verordnung biete die Chance, die Rahmenbedingungen vor Investitionen in Neuanlagen auf dem Stand der Technik festzusetzen.

Anpassungen bei bestehenden Anlagen

Für bestehende Anlagen gewährt der Bund eine verlängerte Sanierungsfrist von sechs bis zehn Jahren. Heute verfügen 57 Prozent aller mit Erdgas betriebenen Wärme-Kraft-Koppelungsanlagen über die notwendige Abgasreinigungstechnologie.

Die Massnahmen seien technisch ohne weiteres umsetzbar, und die Kosten könnten gemäss den geltenden Kriterien als wirtschaftlich tragbar beurteilt werden, heisst es im Bericht.

Qualitätsnormen für Holzpellets

Weiter werden schärfere Grenzwerte für Anlagen zur Chlorherstellung, Kupolöfen, Kehrichtverbrennungsanlagen und Elektrostahlwerke in Kraft gesetzt. Die Anpassung ermöglicht der Schweiz, die Anforderungen des revidierten Schwermetall-Protokolls und das Göteborg-Protokolls zu erfüllen und diese zu ratifizieren. Es geht dabei um Quecksilber, Dioxine, Furane und Staub.

Schliesslich führt der Bund für Holzpellets und -briketts Qualitätsnormen ein, wie sie in anderen Ländern bereits gelten. Mit der geplanten Regulierung sei die Grundlage für eine Qualitätskontrolle gegeben, schreibt das UVEK. Mit Bleiverbindungen belastetes Altholz - etwa Holzfenster aus Gebäudeabbrüchen - soll künftig nur noch in Kehrichtverbrennungsanlagen verbrannt werden dürfen.

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