Die Initiative «für wirksame Regulierungsmassnahmen gegen eine unkontrollierte Ausbreitung von Wolf, Luchs, Bär und Raubvögeln aller Art» wurde am Dienstag im Bundesblatt veröffentlicht. Das Komitee hat bis zum 30. Juli 2025 Zeit, die für das Zustandekommen des Begehrens nötigen 100’000 gültigen Unterschriften zu sammeln.
«Unkontrollierte» Ausbreitung verhindern
Konkret verlangt die Initiative, dass Wölfe, Bären und Luchse sowie im Text nicht näher umschriebene «Raubvögel» bejagt werden dürfen mit dem Ziel, dass sie sich nicht «unkontrolliert» ausbreiten. Zu den Greifvögeln gehören nicht nur Arten wie Steinadler und Bartgeier, sondern auch Mäusebussarde und Rotmilane.
Wolf, Bär und Luchs sind in der Schweiz geschützt. Im November bewilligte der Bund den präventiven Abschuss von zwölf Wolfsrudeln. Die Tiere dürfen getötet werden, bevor sie Schaden anrichten. Gerichte stoppten jedoch die Abschüsse in den Kantonen Graubünden und Wallis vorläufig. Greifvögel sind gemäss Jagdgesetz nicht jagdbar und stehen ebenfalls unter Schutz.
Hinter der Initiative steht ein Komitee um die Berner Grossrätin Madeleine Amstutz. Die Sigriswiler Politikerin ist von der SVP Kanton Bern wegen Kandidaturen auf Listen, die nicht zur SVP gehören, Ende 2023 aus der Partei ausgeschlossen worden und wehrt sich mit einer Einsprache dagegen.
Eidgenössische Volksinitiative «Für wirksame Regulierungsmassnahmen gegen eine unkontrollierte Ausbreitung von Wolf, Luchs, Bär und Raubvögeln aller Art»
Die Bundesverfassung wird wie folgt geändert:
Art. 79a 2 Regulierung von Beständen gegen eine unkontrollierte Ausbreitung
Wölfe, Luchse, Bären und Raubvögel dürfen mit dem Ziel einer wirksamen Bestandesregulierung und der Verhinderung einer unkontrollierten Ausbreitung bejagt werden.
Art. 197 Ziff. 16 3
16. Übergangsbestimmung zu Art. 79a (Regulierung von Beständen gegen eine unkontrollierte Ausbreitung)
Die Bundesversammlung erlässt die Ausführungsbestimmungen zu Artikel 79a spätestens 2 Jahre nach dessen Annahme durch Volk und Stände.
Initiativekomitee
Amstutz Madeleine, Sigriswil; Niklaus Blaser, Bärau; Monika D’Incau, Obergoldbach; Beatrice Frey, Oberhofen; Markus Geissbühler, Heimenschwand; Michaela Jungi, Belp; Marco Leuthold, Mamishaus; Alfred Mani, Boltigen; Lore Mani, Boltigen; Walter Mani, Obergoldbach; Christian Nussbaum, Lobsigen; Alexander Oppliger, Courtelary; Manfred Rhyn, Unterlangenegg; Alfred Santschi, Schwanden; Johann Santschi, Seedorf; Hans-Ulrich Siegenthaler, Schwendibach
Nicht die erste Initiative zum Thema
Es ist nicht die erste Initiative zu Grossraubtieren. Zurzeit werden Unterschriften gesammelt für die Volksinitiative «zum Schutz von Mensch, Haus- und Nutztier vor dem Wolf». Sie will in der Verfassung verankern, dass Wölfe ganzjährig gejagt werden dürfen. Nur noch im Schweizerischen Nationalpark sollen sie geschützt sein. «Wir sind der Meinung, dass der Wolf mit seiner Intelligenz, seiner grossen Anpassungsfähigkeit und reproduktiven Veranlagung in besiedelten Gebieten, in Kulturlandschaften und in der Landwirtschaft einen zu grossen Schaden anrichtet», so die Initianten.
Die Initianten zeigen sich optimistisch bezüglich einer Abstimmung: «Wir sind überzeugt, dass sich die Volksmeinung geändert hat und eine erneute Abstimmung über den Schutzstatus des Wolfes andere Ergebnisse zeigen wird.» Die Frist für das Sammeln der für das Zustandekommen des Volksbegehrens nötigen 100’000 Unterschriften läuft am zweiten November 2024 ab.
-> Hier gehts zur Website der Initianten
Initiativtext
Art. 79a Wölfe
1. Auf dem Gebiet des Schweizerischen Nationalparks hat der Wolf den Status einer geschützten Art.
2. Im übrigen Gebiet der Schweiz gelten Wölfe als ganzjährig jagdbare Art.
Art. 197
Übergangsbestimmung zu Artikel 79a
Die Ausführungsbestimmungen zu Artikel 79a treten spätestens zwei Jahre nach dessen Annahme durch Volk und Stände in Kraft.
Der Kanton Wallis nahm im November 2021 die die Volksinitiative «Für einen Kanton Wallis ohne Grossraubtiere» deutlich an. Da die Regulierung von Grossraubtieren Sache des Bundes ist, wurde die Initiative als Signal nach Bern verstanden.
Die Welt verändert sich. Es ist klüger mit der Veränderung mitzugehen. Der Wolf ist zurück und die Landwirtschaft muss sich nun anpassen.
Der domestizierte Wolf ist längst integriert und wird an der Leine geführt.