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Neue Initiative will Wölfe, Bären und Greifvögel regulieren

Wölfe, aber auch Bären, Luchse und Greifvögel sollen gejagt werden dürfen. Das soll die Bestände regulieren und eine unkontrollierte Vermehrung dieser Tierarten verhindern. Eine neu lancierte Volksinitiative fordert einen entsprechenden Verfassungsartikel.

sda/blu |

Die Initiative «für wirksame Regulierungsmassnahmen gegen eine unkontrollierte Ausbreitung von Wolf, Luchs, Bär und Raubvögeln aller Art» wurde am Dienstag im Bundesblatt veröffentlicht. Das Komitee hat bis zum 30. Juli 2025 Zeit, die für das Zustandekommen des Begehrens nötigen 100’000 gültigen Unterschriften zu sammeln.

«Unkontrollierte» Ausbreitung verhindern

Konkret verlangt die Initiative, dass Wölfe, Bären und Luchse sowie im Text nicht näher umschriebene «Raubvögel» bejagt werden dürfen mit dem Ziel, dass sie sich nicht «unkontrolliert» ausbreiten. Zu den Greifvögeln gehören nicht nur Arten wie Steinadler und Bartgeier, sondern auch Mäusebussarde und Rotmilane.

Wolf, Bär und Luchs sind in der Schweiz geschützt. Im November bewilligte der Bund den präventiven Abschuss von zwölf Wolfsrudeln. Die Tiere dürfen getötet werden, bevor sie Schaden anrichten. Gerichte stoppten jedoch die Abschüsse in den Kantonen Graubünden und Wallis vorläufig. Greifvögel sind gemäss Jagdgesetz nicht jagdbar und stehen ebenfalls unter Schutz.

Hinter der Initiative steht ein Komitee um die Berner Grossrätin Madeleine Amstutz. Die Sigriswiler Politikerin ist von der SVP Kanton Bern wegen Kandidaturen auf Listen, die nicht zur SVP gehören, Ende 2023 aus der Partei ausgeschlossen worden und wehrt sich mit einer Einsprache dagegen.

Eidgenössische Volksinitiative «Für wirksame Regulierungsmassnahmen gegen eine unkontrollierte Ausbreitung von Wolf, Luchs, Bär und Raubvögeln aller Art»

Die Bundesverfassung   wird wie folgt geändert:

Art. 79a 2  Regulierung von Beständen gegen eine unkontrollierte Ausbreitung

Wölfe, Luchse, Bären und Raubvögel dürfen mit dem Ziel einer wirksamen Bestandesregulierung und der Verhinderung einer unkontrollierten Ausbreitung bejagt werden.

Art. 197 Ziff. 16 3

16. Übergangsbestimmung zu Art. 79a (Regulierung von Beständen gegen eine unkontrollierte Ausbreitung)

Die Bundesversammlung erlässt die Ausführungsbestimmungen zu Artikel 79a spätestens 2 Jahre nach dessen Annahme durch Volk und Stände.

Initiativekomitee

Amstutz Madeleine, Sigriswil; Niklaus Blaser, Bärau; Monika D’Incau, Obergoldbach; Beatrice Frey, Oberhofen; Markus Geissbühler, Heimenschwand; Michaela Jungi, Belp; Marco Leuthold, Mamishaus; Alfred Mani, Boltigen; Lore Mani, Boltigen; Walter Mani, Obergoldbach; Christian Nussbaum, Lobsigen; Alexander Oppliger, Courtelary; Manfred Rhyn, Unterlangenegg; Alfred Santschi, Schwanden; Johann Santschi, Seedorf; Hans-Ulrich Siegenthaler,  Schwendibach

Nicht die erste Initiative zum Thema

Es ist nicht die erste Initiative zu Grossraubtieren. Zurzeit werden Unterschriften gesammelt für die Volksinitiative «zum Schutz von Mensch, Haus- und Nutztier vor dem Wolf». Sie will in der Verfassung verankern, dass Wölfe ganzjährig gejagt werden dürfen. Nur noch im Schweizerischen Nationalpark sollen sie geschützt sein.  «Wir sind der Meinung, dass der Wolf mit seiner Intelligenz, seiner grossen Anpassungsfähigkeit und reproduktiven Veranlagung in besiedelten Gebieten, in Kulturlandschaften und in der Landwirtschaft einen zu grossen Schaden anrichtet», so die Initianten. 

Die Initianten zeigen sich optimistisch bezüglich einer Abstimmung: «Wir sind überzeugt, dass sich die Volksmeinung geändert hat und eine erneute Abstimmung über den Schutzstatus des Wolfes andere Ergebnisse zeigen wird.» Die Frist für das Sammeln der für das Zustandekommen des Volksbegehrens nötigen 100’000 Unterschriften läuft am zweiten November 2024 ab.

->  Hier gehts zur Website der Initianten

Initiativtext

Art. 79a Wölfe

1. Auf dem Gebiet des Schweizerischen Nationalparks hat der Wolf den Status einer geschützten Art.

2. Im übrigen Gebiet der Schweiz gelten Wölfe als ganzjährig jagdbare Art.

Art. 197

Übergangsbestimmung zu Artikel 79a

Die Ausführungsbestimmungen zu Artikel 79a treten spätestens zwei Jahre nach dessen Annahme durch Volk und Stände in Kraft.

Der Kanton Wallis nahm im November 2021 die die Volksinitiative «Für einen Kanton Wallis ohne Grossraubtiere» deutlich an. Da die Regulierung von Grossraubtieren Sache des Bundes ist, wurde die Initiative als Signal nach Bern verstanden.

Kommentare (2)

Sortieren nach:Likes|Datum
  • Nemo Nusquam | 30.01.2024
    Es ist überaus heuchlerisch als unangefochtene dominante und räuberische Spezies die Regulierung einiger nebensächlichen Spezien zu wollen, weil sie eine Gefahr für die domestizierten Tiere der dominanten Spezies darstellen.

    Die Welt verändert sich. Es ist klüger mit der Veränderung mitzugehen. Der Wolf ist zurück und die Landwirtschaft muss sich nun anpassen.
    • Freidenker | 05.02.2024
      Warum heuchlerisch? Auch wenn sich die Welt verändert, gibt es kein Grund, als dominante Spezies einer untergeordneten, wildlebenden, schadenverursachenden Spezies, ihr Territorium und Population nicht zu regulieren.
      Der domestizierte Wolf ist längst integriert und wird an der Leine geführt.
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