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Neue Krankheiten können überwacht werden

Der Bundesrat will die Bekämpfung von Tierseuchen verbessern. Zu diesem Zweck hat er am Freitag Änderungen der Tierseuchenverordnung verabschiedet. In dieser sind beispielsweise zwei neue Krankheiten aufgeführt, die künftig überwacht werden können.

 

 

Der Bundesrat will die Bekämpfung von Tierseuchen verbessern. Zu diesem Zweck hat er am Freitag Änderungen der Tierseuchenverordnung verabschiedet. In dieser sind beispielsweise zwei neue Krankheiten aufgeführt, die künftig überwacht werden können.

Es handelt sich dabei um die neu auftretenden Seuchen Besnoitiose und Pferdeenzephalomyelitiden. Damit passt der Bundesrat das Schweizer Recht dem entsprechenden EU-Recht an, wie er mitteilte. Der Erreger der Besnoitiose ist ein Parasit beim Rindvieh. Er befällt die Haut der Tiere, bildet hier zahlreiche Zysten, was zu massiven Hautschäden und Leistungseinbussen führen und das Tierwohl beeinträchtigen kann. In der Schweiz ist die Krankheit bei einigen aus dem Ausland importierten Rindern im Juni 2012 festgestellt worden.

Pferdeenzephalomyelitiden sind auf Menschen übertragbare Tierkrankheiten, die durch stechende Insekten übertragen werden. Diese Tierseuchen sind bisher in Europa noch nicht aufgetreten.

Gleichzeitig werden Seuchenbekämpfungsmassnahmen aktualisiert. So müssen zum Beispiel Schweine, welche mit importiertem Sperma, Eizellen oder Embryonen befruchtet wurden, als PRRS (Porcines reproduktives und respiratorisches Syndrom)-Verdachtsfall eingestuft und untersucht werden. Diese Anpassung ist die Folge von PRRS-infiziertem Schweinesperma, das 2012 in die Schweiz gelangte und einen Ausbruch von PRRS verursachte.

Pferdepässe und Hundedatenbank

Ausserdem vereinfacht der Bundesrat mit der Verordnungsänderung die Ausstellung der Identitätspässe für Pferde. Seit dem 1. Januar 2011 müssen alle Pferde bei der Tierverkehrsdatenbank (TVD) registriert werden und einen Pferdepass erhalten. Nach dem 1. Januar 2011 geborene Fohlen werden zudem mit einem Mikrochip gekennzeichnet.

Um den kantonalen Vollzug zu erleichtern, werden einzelne Bestimmungen im Zusammenhang mit der Kennzeichnung und Registrierung von Hunden angepasst. So gehört die Abstammung des Hundes nicht mehr zu den Daten, die bei der Kennzeichnung zwingend erhoben werden müssen. Die Kantone haben jedoch weiterhin die Möglichkeit, diese und weitere Daten zu erfassen. Wer einen Hund verkauft, ist neu auch verpflichtet, dies an die zentrale Hundedatenbank zu melden. Damit wird sichergestellt, dass immer der aktuelle Tierhalter in der Datenbank registriert ist.

Die revidierte Tierseuchenverordnung tritt per 1. August 2014 in Kraft, die Änderungen betreffend des Pferdepasses per 1. Januar 2015

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