Die Revision des Lebensmittelgesetzes stärkt den Gesundheits- und Täuschungsschutz und hält die Schweizer Gesetzgebung auf dem gleichen Niveau wie in der EU, wie der Bundesrat am Freitag mitteilte. Die neuen Regeln gelten ab dem 1. Februar 2024.
Herkunft im Offenverkauf deklarieren
Eine Verbesserung gibt es für Schweizer Backwaren. Die Konsumentinnen und Konsumenten sollen besser erkennen, wo offen verkaufte Brote und Feinbackwaren produziert werden. Deshalb müssen Bäckereien, Restaurants und der Detailhandel das Produktionsland künftig schriftlich anstatt nur mündlich angeben. Bei Gipfeli, Berliner, Züpfe und Co. gibt es also eine Deklarationspflicht.
Weidetötung: Neu 90 Minuten
Eine Änderung gibt es nächstes Jahr zudem bei der Fleischherstellung, bei der Tiere auf dem heimischen Hof oder der Weide getötet werden. Das ist in der Schweiz seit 2020 möglich. Ausgeweitet wird die Zeitspanne, in der die Tiere nach dem Tod zum Schlachtbetrieb transportiert werden dürfen – von 45 auf 90 Minuten. Das gefährde die Lebensmittelsicherheit nicht, erleichtere aber die Hof- und Weidetötungen, da für die Schlachtung mehr Zeit bleibe, so der Bundesrat.
Aus Sicht des Tierschutzes ist dies zu begrüssen. «Denn die Tiere verbleiben bis zum Tod in ihrer gewohnten Umgebung, was weniger Stress bedeutet», schreibt die Landesregierung.
Höchstwert für Pfas-Chemikalien
Neue Regeln gibt es auch für die Vermeidung von Food Waste. Herstellerinnen und Detailhändler erhielten nun klare Vorgaben, welche Massnahmen sie treffen müssen, bevor sie Nahrungsmittel spenden oder an gemeinnützige Organisationen weitergeben können, so der Bundesrat.
Weiter führt der Bund einen Höchstwert für Rückstände von Pfas-Chemikalien in Lebensmitteln ein. Pfas steht für Per- und polyfluorierte Alkylverbindungen und sind eine Gruppe von schwer abbaubaren Chemikalien. Diese können durch die Verwendung in Kunststoffen, Regenbekleidung oder Feuerlöschschaum in die Umwelt und dadurch in die Nahrungskette gelangen.