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Neue Ställe auch für kleinere Betriebe

Wegen Anpassungen der SAK-Faktoren werden vor allem Kleinbetriebe nicht mehr als landwirtschaftliches Gewerbe gelten und verlieren den Anspruch auf Investitionshilfen. Nationalrat Erich von Siebenthal will das verhindern.

Raphael Bühlmann |

 

 

Wegen Anpassungen der SAK-Faktoren werden vor allem Kleinbetriebe nicht mehr als landwirtschaftliches Gewerbe gelten und verlieren den Anspruch auf Investitionshilfen. Nationalrat Erich von Siebenthal will das verhindern.

Damit ein Betrieb von einzelbetrieblichen Massnahmen zur Strukturverbesserung profitiern kann, muss er unter anderem ein  Minimum an Standardarbeitskräften (SAK) aufweisen. Gemäss Strukturverbesserungsverordnung   werden beispielsweise  für Investitionshilfen (Beiträge und Kredite)  mindestens 1,25 SAK benötigt.  Für eine Unterstützung von neuen Ökonomiegebäuden oder gleichwertigen Umbauten für Milchkühe, Mutterschweine, Legehennen oder für Gewächshäuser des Pflanzenbaus müssen gar 1,75 SAK im Tal- bzw. 1,50 SAK in der Hügel- und Bergzone zwingend erreicht werden.

Kleine Betriebe betroffen

Dies will Bergbauer und Nationalrat Erich von Siebenthal (SVP, BE) ändern. In seiner bereits Ende September eingereichten Motion fordert er den Bundesrat auf, die SAK-Grenze für den Bezug von einzelbetrieblichen Massnahmen der Strukturverbesserung zu senken. Von Siebenthal will, dass Betriebe, welche sowohl nach kantonaler Definition als auch auf Bundesstufe als landwirtschaftliche Gewerbe gelten, bereits von den Finanzhilfen des Bundes für Strukturverbesserungen profitieren können. Die Forderung von Siebenthals beinhaltet demnach eine Vereinfachung des geltenden Rechts. Die bisher für die Strukturverbesserung herangezogenen SAK-Limiten würden hinfällig. An ihrer Stelle fänden diejenigen des bäuerlichen Bodenrechts Verwendung, die heute schon massgebend für die Definition eines landwirtschaftlichen Gewerbes sind.

Von Siebenthal begründet seinen Vorstoss damit, dass analog den Mindestarbeitsaufkommen bei den Direktzahlungen durch Anpassungen der SAK-Faktoren auch etwa 1400 Betriebe von Investitionshilfen ausgeschlossen würden. Es wird davon ausgegangen, dass die  SAK mit den neuen Faktoren  bei den meisten Betrieben  um etwa 5 Prozent sinken werden. «Davon betroffen sind insbesondere kleinere Familienbetriebe», schreibt von Siebenthal in seiner eingereichten Motion.  

Breite Zustimmung

Der Vorstoss von Siebenthals könnte auf breite politische Zustimmung stossen. Unter den Mitunterzeichnenden der Motion finden sich Vertreter von links bis rechts. Unter ihnen auch der Präsident der CVP. 

Auch beim Schweizer Bauernverband (SBV) stösst das Anliegen auf offene Ohren. «Das Anliegen ist aus meiner Sicht berechtigt», sagt SBV-Präsident und Nationalrat Markus Ritter (CVP, SG) gegenüber dem «Schweizer Bauer». Der Bundesrat werde Ende diesen oder Anfang nächsten Jahres  eine Vernehmlassung zu einem Bericht zu den Standardarbeitskräften eröffnen. Der SBV werde seine Position bei dieser Vernehmlassung einbringen, so Ritter. Die von Erich von Siebenthal aufgeworfenen Fragen würden auch dazu gehören.

«Bei den SAK-Limiten für einzelbetriebliche Massnahmen zur Strukturverbesserung sollten die Kantone ebenfalls mehr Spielraum erhalten. Gerade in Berggebieten hat der Erhalt von Betrieben eine hohe Bedeutung, so der SBV-Präsident.

 

Die Motion

Der Bundesrat wird aufgefordert, die Grenze für Standardarbeitskräfte (SAK) für den Bezug von einzelbetrieblichen Massnahmen der Strukturverbesserung zu senken, sodass Betriebe, welche als landwirtschaftliches Gewerbe gelten und die SAK-Grenze gemäss Artikel 7 BGBB erfüllen, und Betriebe, welche als landwirtschaftliches Gewerbe gelten und die SAK-Grenze gemäss Artikel 5 BGBB erfüllen (kantonale Ausnahmen bis 0,6 SAK), von den Beträgen für Strukturverbesserungen profitieren können.

 

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