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Neue Verkehrsregeln ab 1. Januar

 

Am 1. Januar 2021 treten diverse neue Verkehrsregeln in Kraft, die die Sicherheit erhöhen und den Verkehrsablauf flüssiger machen sollen. Zudem gelten neue Führerausweisregelungen.

 

Eine bestandene Theorieprüfung ist zum Beispiel zeitlich unbeschränkt gültig. Der Antrag auf Erteilung eines Lernausweises kann frühestens mit 17 statt 18 Jahren gestellt werden. Doch wer unter 20 ist und die praktische Fahrerprüfung machen will, muss mindestens ein Jahr mit dem Lernfahrausweis Fahrpraxis gesammelt haben.

 

Bei Staus, stockendem Verkehr oder einem Unfall darf neu an den auf der linken Spur fahrenden Autos rechts vorbeigefahren werden. Rechtsüberholen und wieder Einschwenken bleibt verboten. Wer auf Autobahnen im Notfall keine Rettungsgasse bildet, wird gebüsst. Und bis 12-Jährige dürfen mit dem Velo auf dem Trottoir fahren.

 

Eine Neuerung gibt es auch bei Autobahnraststätten. Sie dürfen alkoholische Getränke ausschenken und verkaufen. Die Aufhebung des seit 1964 bestehenden Verbots wird damit begründet, dass sich die Verfügbarkeit von Alkohol seit damals stark verändert hat.

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