/fileadmin/images/logo.svg

Artikel werden durchsucht.

Neue Vorgaben für Parmaschinken

Der italienische Parmaschinken ist ein Produkt mit einer geschützten Ursprungsbezeichnung. Die Branchenorganisation hat vor 4 Jahren einen Antrag auf Änderungen in der Produktionsspezifikation eingereicht. Dieser wurde nun genehmigt. Die Reifezeit wird verlängert, der Salzgehalt gesenkt. 

Parmaschinken ist ein luftgetrockneter Rohschinken, der traditionell in der Region um Parma erzeugt wird. Er trägt das europäische Schutzsiegel für Agrarerzeugnisse „g.U.“, geschützte Ursprungsbezeichnung.

Sämtliche Produktionsschritte, also Erzeugung, Verarbeitung und Herstellung, müssen nach einem anerkannten und festgelegten Verfahren in dem betreffenden Gebiet stattfinden. Das deutsche Bundeszentrum für Ernährung BZfE informiert aus seiner Internetseite über die Anpassung der Produktionsspezifikation beim Parmaschinken. 

EU-Kommission genehmigt Änderung

Der Verband der Parmaschinken-Hersteller ( Consorzio del Prosciutto di Parma ) ist seit 60 Jahren das offizielle Organ für die Bewahrung, den Schutz und die Förderung der Ursprungsbezeichnung „Prosciutto di Parma“.

Nachdem der Verband vor vier Jahren einen Antrag auf Änderungen in der Produktionsspezifikation bei der EU-Kommission eingereicht hatte, wurde diesem nun offiziell stattgegeben. .

Einzelheiten hierzu erläuterte Frederico Galloni, Vizepräsident des Konsortiums, auf einer Pressekonferenz, die im Oktober 2023 anlässlich der Anuga (Allgemeine Nahrungs- und Genussmittel-Ausstellung) in Köln stattfand.

Neue Reifezeit und Salzgehalt

Die wohl wichtigsten Änderungen betreffen die Reifezeit und den Salzgehalt im fertigen Produkt. So erhöht sich die Mindestreifezeit von 12 auf 14 Monate. Die Obergrenze des Salzgehalts verringert sich von 6,2 auf 6 Prozent. Es werde ausschließlich Meersalz verwendet, so Galloni, wobei der durchschnittliche Salzgehalt bei fünf Prozent (4,2 – 6,0 Prozent) liege. Weiterhin wurde das Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) für vorgeschnittenen Parmaschinken in der SB-Packung verlängert.

8 Millionen Parmaschinken

Änderungen gibt es auch in Bezug auf das Gewicht von Schwein und frischer Keule. So muss das Schwein bei der Schlachtung mindestens 110,1 Kilo und höchstens 168 Kilo auf die Waage bringen. Bisher wurde ein durchschnittliches Lebendgewicht pro Schwein von 160 Kilo gefordert mit einer Toleranz von +/- 10 Prozent.

Im vergangenen Jahr wurden rund acht Millionen Parmaschinken abgesetzt, die hauptsächlich in Italien verzehrt wurden. 33 Prozent gingen in den Export, wobei fast 400’000 Schinken nach Deutschland gingen. 

    ×

    Schreibe einen Kommentar

    Kommentar ist erforderlich!

    Google Captcha ist erforderlich!

    You have reached the limit for comments!

    Das Wetter heute in

    Umfrage

    Lässt Ihr Trockenfutter produzieren?

    • Ja, aus Gras:
      6.32%
    • Ja, aus Mais:
      9.32%
    • Ja, aus Gras und Mais:
      8.99%
    • Nein:
      75.37%

    Teilnehmer insgesamt: 1202

    Zur Aktuellen Umfrage

    Bekanntschaften

    Suchen Sie Kollegen und Kolleginnen für Freizeit und Hobbies? Oder eine Lebenspartnerin oder einen Lebenspartner?