Laut dem SBV wären für resistenten Sorten weniger Pflanzenschutzmittel nötig.
zvg
Der Bundesrat hat am 2. April 2025 die Vernehmlassung zum «Bundesgesetz über Pflanzen aus neuen Züchtungstechnologien» eröffnet. Mit der Vorlage will der Bundesrat ein risikobasiertes Zulassungsverfahren für diese Pflanzen einführen. Nach Angaben des Bundes könnten mit der Anwendung der neuen Züchtungstechnologien zum Beispiel Pflanzenschutzmittel in der Landwirtschaft reduziert und die Widerstandsfähigkeit von Nutzpflanzen gegenüber Trockenheit erhöht werden. Die Vernehmlassung dauert noch bis zum 9. Juli 2025.
Von herkömmlicher Gentechnik unterscheiden
Der Vorstand des Schweizer Bauernverband (SBV) hat am Freitag eine Stellungnahme zum geplanten Gesetz über Pflanzen aus neuen Züchtungstechnologien verabschiedet. Er begrüsst es, dass dafür ein neuer rechtlicher Rahmen vorgesehen ist. «Es macht Sinn, Züchtungstechnologien ohne transgenes Erbmaterial klar von der herkömmlichen Gentechnik zu unterscheiden», wie der SBV in seiner Stellungnahme schreibt.
Der SBV hält das für sinnvoll, denn diese neuen Verfahren hätten das Potenzial, aktuelle und zukünftige Probleme in der Landwirtschaft schneller und gezielter zu lösen. Dazu zähle zum Beispiel, dass mit resistenten Sorten weniger Pflanzenschutzmittel nötig wären oder dass Pflanzen besser an den Klimawandel angepasst werden könnten.
Neue Züchtungsverfahren (NZV)
Unter dem Begriff «Neue Züchtungsverfahren (NZV)» werden Verfahren zusammengefasst, die dank neuerer Möglichkeiten für präzisere Züchtungen stehen und mit denen verändernd in das Genom von Pflanzen eingegriffen werden kann. Diese Verfahren bewegen sich in einem neu aufgegangenen Bereich zwischen konventioneller Züchtung und «alter» Gentechnik. Crispr/Cas9 ist das erfolgversprechendste und meistdiskutierte der neuen Züchtungsverfahren. Mit den bisherigen Verfahren der «alten» Gentechnik wurde artfremde oder synthetische DNA (fremdes Erbgut) in die Zelle eingeschleust (transgene Veränderung; trans = jenseits der Artgrenze).
NZV sind gezielter als die «alte» Gentechnik, da man bei NZV biologische Werkzeuge wie Proteine oder RNS nutzt, welche die Sequenz im Erbgut erkennen können, die verändert werden soll. Dadurch können Gene relativ gezielt umgeschrieben werden, oder es kann ein Gen an einer vorher bestimmten Stelle eingefügt werden. Seit dem Entscheid des EuGH im Juli 2018 werden in Europa die NZV aus rechtlicher Sicht als Gentechnik eingestuft. - SBV
Klarer Nutzen für die Landwirtschaft
Allerdings verlangt der Bauernverband, dass solche neuen Sorten einen klaren Nutzen für die Landwirtschaft bringen – sowohl agronomisch, ökonomisch als auch ökologisch. Ausserdem müsse die Bevölkerung deren Vorteile nachvollziehen und akzeptieren. Das heisst laut dem SBV auch, dass die Konsumentinnen und Konsumenten weiterhin frei wählen können, welche Produkte sie kaufen möchten. Deshalb unterstützt der SBV die geplante Warenflusstrennung und Kennzeichnungspflicht für Produkte aus solchen neuen Technologien.
«Wir erwarten auf der anderen Seite eine praxistaugliche Ausgestaltung des Gesetzes, damit die Nutzung von Pflanzen aus dieser Technologie mit entsprechendem Mehrwert für die Landwirtschaft effektiv möglich ist», so der SBV in seiner Stellungnahme. Ausserdem wünscht sich der SBV, dass die Schweiz sich dabei möglichst an der EU-Regelung orientiert, um unterschiedliche Vorschriften und unnötige Hürden zu vermeiden.