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Neuer Bienengesundheitsdienst soll Bienensterben bekämpfen

In der Schweiz hat jedes zweite Bienenvolk den letzten Winter nicht überlebt. Nun hat der Bundesrat Massnahmen gegen das Bienensterben getroffen. Er beschloss, einen vom Bund, den Kantonen und den Imkern getragenen Bienengesundheitsdienst zu schaffen.

sda |

 

 

In der Schweiz hat jedes zweite Bienenvolk den letzten Winter nicht überlebt. Nun hat der Bundesrat Massnahmen gegen das Bienensterben getroffen. Er beschloss, einen vom Bund, den Kantonen und den Imkern getragenen Bienengesundheitsdienst zu schaffen.

Zur nachhaltigen Prävention und effizienten Bekämpfung der  Bienenkrankheiten brauche es viel Fachwissen und umfassende  Gesundheitskonzepte, teilte das Bundesamt für Veterinärwesen (BVET)  mit. Instrument dazu ist der noch zu gründende nationale  Bienengesundheitsdienst (BGD), für den der Bundesrat am Mittwoch im  Rahmen einer Verordnung die rechtliche Grundlage geschaffen hat.

Gesundheitskonzept erarbeiten

Der BGD soll die Imkerinnen und Imker sowie deren Vereine  beraten, die kantonalen Vollzugsbehörden unterstützen, ein  Gesundheitskonzept erarbeiten und die Gesundheit der Bienen in der  Schweiz überwachen.

So soll dem Bienensterben, das im vergangenen Winter mit dem  Verlust von 100’000 Völkern einen neuen Höhepunkt erreichte, Einhalt  geboten werden. Grund für das Bienensterben ist eine Kombination aus  Parasitenbefall (Varroa-Milbe), Krankheiten und dem Kälteeinbruch im  Januar.

Indem die Imker über den korrekten Einsatz von Tierarzneimitteln  und anderen Hilfsstoffen aufgeklärt werden, soll indirekt auch die  Herstellung von einwandfreiem Schweizer Honig gefördert werden.

Bund und Kantone zahlen je 40 Prozent

Der Bienengesundheitsdienst soll eine eigene Rechtspersönlichkeit  erhalten und wird der Aufsicht des BVET unterstellt. Mitglieder sind  Imkervereine sowie Imkerinnen und Imker.

Finanziert wird der BGD durch Mitgliederbeiträge, durch  Vergütungen für besondere Dienstleistungen, durch einen Beitrag des  Bundes und eine gleich hohe Beteiligung der Kantone sowie durch  weitere öffentliche oder private Beiträge. Dabei übernimmt die  Imkerbranche mindestens 20 Prozent der anfallenden Kosten. Der  Bundesbeitrag sowie der Beitrag der Kantone soll maximal je 40  Prozent betragen.

Ähnliche vom Bund und den Kantonen finanziell unterstützte  Tiergesundheitsdienste wie der BGD existieren bereits für  Kleinwiederkäuer wie Schafe und Ziegen. Auch die Schweinehalter  haben einen Schweinegesundheitsdienst.

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