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Neuer Höchststand an Tierschutz-Strafverfahren

Die Zahl der Strafverfahren wegen Tierquälereien hat in der Schweiz einen neuen Höchststand erreicht: Im Jahr 2012 wurden 1404 Strafverfahren durchgeführt, das sind 158 mehr als im Vorjahr. Ein neuer Rekord, den die Stiftung Tier im Recht «durchaus positiv» wertet.

sda |

 

 

Die Zahl der Strafverfahren wegen Tierquälereien hat in der Schweiz einen neuen Höchststand erreicht: Im Jahr 2012 wurden 1404 Strafverfahren durchgeführt, das sind 158 mehr als im Vorjahr. Ein neuer Rekord, den die Stiftung Tier im Recht «durchaus positiv» wertet.

Der Anstieg der Verfahren bedeute nicht, dass mehr Tiere gequält wurden, sondern dass die Täter konsequenter angezeigt und strafrechtlich verfolgt würden. Wie die Stiftung am Donnerstag mitteilte, ging es in den meisten Fällen um Haustiere, vor allem um Hunde und Katzen. Eher selten gemeldet wurden Misshandlungen von Nutz- und Wildtieren.

Die Strafen für Tierquälereien sind nach Ansicht der Stiftung Tier im Recht, die jedes Jahr alle Strafverfahren auswertet, immer noch «erschreckend niedrig». Die meisten Strafen, die im vergangenen Jahr ausgesprochen wurden, waren bedingte Geldstrafen in einer Höhe zwischen 250 und 500 Franken.

Gemäss Strafgesetzbuch könnten jedoch für Übertretungen Bussen von bis zu 20'000 Franken erlassen werden. Für Übertretungen sind  Geldstrafen von bis zu 360 Tagessätzen oder Freiheitsstrafen möglich. Nur 14 Mal wurde laut Stiftung eine unbedingte Geldstrafe verhängt. Hinter Gitter musste niemand.

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