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Newcastle-Krankheit wegen illegalem Kükenimport

sda |

 

Eine Privatperson hat vor einer Woche 30 Küken illegal in die Schweiz importiert. Die Tiere wurden daraufhin eingeschläfert und auf die hochansteckende Newcastle-Krankheit hin untersucht. Der Befund war positiv.

 

Die Behörden haben den betroffenen Betrieb im Tessin gesperrt, um eine allfällige Ausbreitung des Virus zu verhindern, wie das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) am Freitag mitteilte.

 

Hoch ansteckend

 

Die Behörden gehen davon aus, dass das Virus auf eine Impfung der Küken in Italien zurückzuführen ist. In der Schweiz ist es verboten, Tiere gegen die Newcastle-Krankheit zu impfen. Grund dafür ist, dass die Schweiz offiziell als Newcastle-frei anerkannt ist.

 

Die durch das Virus verursachte Newcastle-Krankheit gilt als hochansteckend und wird über die Luft oder durch direkten Kontakt übertragen. Betroffen sind vor allem Hühnervögel, aber auch Gänse, Enten, Tauben, Zier- und Wildvögel. Eine Ansteckung kann symptomlos verlaufen, aber auch schwere gesundheitliche Konsequenzen für infizierte Tiere haben. Die von der Krankheit betroffenen Tiere legen weniger oder gar keine Eier mehr oder Eier mit zu dünner und verfärbter Schale.

 

Auch Menschen kann es treffen

 

Wenn Menschen direkten und engen Kontakt zu kranken Tieren hatten, kann das Virus auch sie angreifen. Sie leiden dann an einer Bindehautentzündung. Oft schwellen die Lymphknoten vor den Ohren an.

 

In der Schweiz war seit Beginn des Jahres in mindestens zwei Betrieben die Newcastle-Krankheit ausgebrochen. Die Massnahmen gegen die Ausbreitung des Virus in den Betrieben in Niederglatt ZH und im Kanton Jura wurden aber wieder aufgehoben.

 

Wenn Nutztiere wie Geflügel, aber auch Haustiere wie Katzen oder Hunde in die Schweiz eingeführt werden, braucht es dafür entsprechende Papiere und je nach Herkunftsland eine Bewilligung. Illegal eingeführte Lebewesen können die Gesundheit hiesiger Tiere gefährden, wie das BLV schreibt.

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