/fileadmin/images/logo.svg

Artikel werden durchsucht.

Nicht mehr Geld für Bauern

Der Bundesrat will Bauern für enteignetes Land keine höhere Entschädigung zahlen. Mit einer Revision des Enteignungsrechts will er Enteignungen aber besser auf ein allfälliges Plangenehmigungsverfahren abstimmen.

 

 

Der Bundesrat will Bauern für enteignetes Land keine höhere Entschädigung zahlen. Mit einer Revision des Enteignungsrechts will er Enteignungen aber besser auf ein allfälliges Plangenehmigungsverfahren abstimmen.

Es handelt sich um ein koordiniertes Verfahren für Grossprojekte, unter dem die verschiedenen Bewilligungsverfahren zusammengefasst und gemeinsam geklärt werden. Als das Enteignungsgesetz 1930 in Kraft trat, existierte das Plangenehmigungsverfahren noch gar nicht.

Mehr Rechtssicherheit

Heute aber finden die meisten Enteignungen im Zusammenhang mit Infrastrukturvorhaben statt, für welche ein Plangenehmigungsverfahren durchgeführt werden muss. Das heisst, dass der Plangenehmigungsentscheid und der Entscheid über die Zulässigkeit der Enteignung zusammen gefällt werden.

Die beiden Verfahren sind aber zu wenig abgestimmt, was zu Rechtsunsicherheit führt. Das schreibt der Bundesrat im Bericht zur Vernehmlassung über eine Revision des Enteignungsgesetzes, die er am Freitag eröffnet hat. Er schlägt vor, darin künftig auch den enteignungsrechtlichen Teil des Plangenehmigungsverfahrens zu regeln. Daneben ist weiterhin ein eigenständiges Enteignungsverfahren vorgesehen.

13 Schätzungskreise

Im anschliessenden gerichtlichen Einigung- und Schätzungsverfahren vor einer eidgenössische Schätzungskommission (ESchK) geht es nur noch um die Entschädigung. Die Zulässigkeit der Enteignung wäre in diesem Verfahrensstadium bereits geklärt. Das geltende Schätzungskreisesystem mit 13 Schätzungskreisen will der Bundesrat beibehalten. Künftig soll das Bundesverwaltungsgericht aber als einzige Wahlbehörde fungieren und auch die Funktion als Arbeitgeber übernehmen.

Am Milizsystem hält der Bundesrat ebenfalls fest. Es sollen aber auch hauptamtliche ESchK-Mitglieder eingesetzt werden können. Zudem soll die Rechtsstellung der Kommissionsmitglieder geklärt und die Vorsorge geregelt werden. Die Oberschätzungskommission will der Bundesrat abschaffen.

Günstiger Preis sorgt für Verschleiss

Mit der Revision des Enteignungsrechts kommt der Bundesrat einem Auftrag des Parlaments nach. Die Räte hatten die Regierung 2015 zudem beauftragt, höhere Entschädigungen für enteignetes Landwirtschaftsland ins Auge zu fassen. Insbesondere sollte der wirtschaftliche Nutzen berücksichtigt werden, den der Enteigner aus dem Land zieht.

Die Forderung stammt von Bauernverbandspräsident Markus Ritter (CVP/SG). Er kritisiert, dass das Enteignungsrecht heute für Antennen, Hochwasserschutz, Leitungen, Entsorgung, ökologische Ausgleichsmassnahmen, sogar für einen Golfplatz beansprucht werden könne. Ein zu günstiger Preis fördere den sorglosen Umgang mit Kulturland.

Bauern nicht am Gewinn beteiligt

Der Bundesrat hat die Forderung geprüft und verworfen. Er hält eine marktwirtschaftliche Entschädigung für wenig praktikabel, weil es bei einer Enteignung keinen freien Markt gibt. Zudem lasse sich der künftige wirtschaftliche Nutzen zum Beispiel einer Nationalstrasse ohnehin kaum messen. Auch eine Wertverminderung sei denkbar, etwa bei einer Flussrevitalisierung. Schliesslich fehlt laut Bundesrat eine Verfassungsgrundlage, um auch einen entgangenen Gewinn zu entschädigen.

Auf eine Neuregelung der Enteignung nachbarrechtlicher Ansprüche infolge Lärms verzichtet der Bundesrat ebenfalls. Die Vernehmlassung dauert bis Ende Oktober.

    Das Wetter heute in

    Umfrage

    Lässt Ihr Trockenfutter produzieren?

    • Ja, aus Gras:
      7.53%
    • Ja, aus Mais:
      9.17%
    • Ja, aus Gras und Mais:
      8.84%
    • Nein:
      74.47%

    Teilnehmer insgesamt: 1222

    Zur Aktuellen Umfrage

    Bekanntschaften

    Suchen Sie Kollegen und Kolleginnen für Freizeit und Hobbies? Oder eine Lebenspartnerin oder einen Lebenspartner?