Weil er seine Schafe vernachlässigt hatte, wurde ein Ostschweizer Bauer zu einer Geldstrafe verurteilt (Symbolbild).
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Das Veterinäramt St. Gallen hatte dem Landwirt bereits 2017 wegen Gesetzesverstössen die Tierhaltung untersagt. Er durfte nur noch Schafe halten. Nun hat sich der Bauer aber auch um diese Tiere nicht gekümmert.
Bei einer Kontrolle im Spätherbst des vergangenen Jahres fanden die Beamten völlig abgemagerte Schafe vor, bei denen zudem die Klauenpflege vernachlässigt worden war. Ein totes Schaf habe er nicht entsorgt und einfach im Stall liegen lassen, heisst es in einem Bericht der «Thurgauer Zeitung». Gegen den Landwirt wurde ein Strafbefehl erlassen.
Abgemagerte Schafe
Als die Kontrolleure des Amtes für Verbraucherschutz und Veterinärwesen St. Gallen (AVSV) den Hof des Bauern besuchten, fanden sie im Stall rund 60 meist abgemagerte Schafe vor, heisst es im Bericht weiter. Bei der Kontrolle der letzten Box im Schafstall machten die Beamten eine grausige Entdeckung.
Sie fanden einen Schafkadaver, den der Landwirt nicht rechtzeitig und ordnungsgemäss entsorgt hatte. Das Tier sei schon länger tot gewesen und habe ungepflegte Klauen aufgewiesen, heisst es in der «Thurgauer Zeitung». Das Tier sei an einem Wurmbefall gestorben, sagte der Bauer. Damit habe er sich nach dem Tierseuchengesetz strafbar gemacht.
Weder Futter noch Wasser
Der Bauer habe die Schafe auf einer völlig abgefressenen Wiese gehalten, schreibt die «Thurgauer Zeitung» weiter. Sowohl auf der Weide als auch im Stall hätten die Kontrolleure abgemagerte Schafe vorgefunden. Die Schafe seien so hungrig gewesen, dass sie versucht hätten, durch den kleinen Spalt unter dem Zaun an frisches Gras zu gelangen.
Dass die Schafe so ausgehungert waren, konnten auch die Kontrolleure feststellen, als sie einige Grasbüschel auf die abgefressene Wiese warfen. Gierig stürzten sich die Schafe auf das Futter. Doch nicht nur das Futter fehlte den Schafen. Auch die Tränken seien leer gewesen, heisst es.
Auch Klauenpflege vernachlässigt
Im Strafbefehl, der der «Thurgauer Zeitung» vorliegt, heisst es, der Bauer habe auch die Klauenpflege seiner Schafe vernachlässigt. Auch hier habe er gegen die Tierhaltungsvorschriften verstossen. Wegen Tierquälerei und mehrfacher Übertretung des Tierschutz- und Tierseuchengesetzes droht dem Tierhalter nun eine Busse von 6’000 Franken.
Da der Bauer wiederholt gegen das Gesetz verstossen habe, werde die Busse unbedingt ausgesprochen. Hinzu kommen administrative Gebühren von 1'500 Franken. Der Bauer erhält also keine Verwarnung mehr, sondern muss die Busse also bezahlen. Der Strafbefehl sei aber noch nicht rechtskräftig, schreibt die «Thurgauer Zeitung». Der Bauer könne ihn noch anfechten.