In Frankreich wird weiter an einem Verbot der Herstellung von in der Europäischen Union untersagten Pflanzenschutzmitteln gearbeitet.
Das Umweltministerium startete in der vergangenen Woche die öffentliche Konsultation zum Entwurf einer entsprechenden Verordnung, die auch die Lagerung und den Transport solcher Mittel umfasst. Festzulegen sind insbesondere noch die Übergangsfristen für die betroffenen Produkte.
Beschlossen wurde das Verbot bereits 2018 mit dem ersten Gesetz zur Stärkung der Erzeuger. 2020 waren die Verbände der Pflanzenschutzmittelhersteller (UIPP) und Saatgutproduzenten (UFS) vor dem Verfassungsgericht bei dem Versuch gescheitert, die Umsetzung zu stoppen. Die Richter hatten den durch die Verfassung zu schützenden Stellenwert des Umweltschutzes und die französische Umweltcharta geltend gemacht, die unter anderem den Umweltschutz anderen grundlegenden Interessen der Nation gleichstellt.
Das Gericht hatte zudem darauf hingewiesen, dass das Inkrafttreten der Regelungen bereits auf den 1. Januar 2022 verschoben worden und damit den Herstellern eine Frist von etwas mehr als drei Jahren eingeräumt worden sei, um ihre Tätigkeiten anzupassen. Die französische Regierung habe somit für einen ausreichenden Ausgleich zwischen den abzuwägenden Aspekten gesorgt.